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Bekomme ich Kosten ersetzt, mit denen ich Schaden abwenden wollte?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Konsument, Unternehmer, Versicherte
Was Sie sinnvoll aufwenden, um einen drohenden Schaden abzuwenden, muss Ihnen derjenige ersetzen, der den Schaden verursacht hat. Ersetzt wird aber nur, was zweckmäßig war.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Die zweckmäßig aufgewendeten Kosten des Rettungsaufwandes sind vom Schädiger zu ersetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022802 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 19.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Grenzen des Rettungsaufwands

Ersetzt wird nur der Aufwand, den bei gleicher Lage auch ein vernünftiger Mensch von gewöhnlichen Fähigkeiten gemacht hätte, um einen drohenden Schaden abzuwenden. Maßstab ist also, was in dieser Situation vernünftig war. Übermäßiger Aufwand wird nicht ersetzt.

günstig für Schädiger Zweckmäßige Kosten der Schadensbehebung

Ersetzt werden die Mittel, die zur Behebung des Schadens zweckmäßig sind, also das, was auch ein wirtschaftlich vernünftiger Mensch ausgeben würde, der den Schaden selbst tragen müsste. Beurteilt wird das aus der Sicht vor der Ausgabe. Dass die Aufwendungen sinnvoll und zweckmäßig waren, müssen Sie als Geschädigter behaupten und beweisen.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Aufwand zur Gefahrenabwehr als Schaden
Schadenersatz · Ersatz nutzlos gewordener Ausgaben
Schadenersatz · Ersatz des eigenen Aufwands nach einem Schaden