Bekomme ich Kosten ersetzt, mit denen ich Schaden abwenden wollte?
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass die Verfahrenskosten beim Gegner nicht eingebracht werden können, schließt eine Amtshaftung nicht aus.OGH 1 Ob 135/23v, 23.10.2023
- Die Verfahrenskosten sind als Rettungsaufwand vom Dispositionsschutz umfasst, weil dem Kläger zuzugestehen ist, seine ungewollte Vermögensverfügung rückgängig zu machen.OGH 1 Ob 135/23v, 23.10.2023
- Hier: Rettungsaufwand; Anwaltskosten nach Stundensatzvereinbarung übersteigen im konkreten Einzelfall den angemessenen Aufwand (nach den AHK) und sind daher im Rahmen der Schadensminderungspflicht zu kürzen.OGH 1 Ob 231/16a, 16.03.2017
- Es kann der Schädiger grundsätzlich verlangen, dass er Ersatz (nur) in angemessener Höhe leisten muss.OGH 1 Ob 231/16a, 16.03.2017
- Die Zweckmäßigkeit muss schlüssig begründet werden (das einzige Beweisanbot auf Parteienvernehmung reicht nicht aus). Keine schlüssige Begründung eines Schadenersatzanspruches gegen einen Sachverständigen, wenn nicht dargetan wird, warum das Sachverständigergutachten nicht im Prozess bekämpft wurde.OGH 3 Ob 561/86, 28.10.1987
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- Zu ersetzen ist der zweckmäßig gemachte Aufwand an Heilungskosten, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Verletzte diesen Aufwand für zweckmäßig halten konnte bzw seine Unzweckmäßigkeit zu erkennen vermochte.OGH 2 Ob 177/74, 10.04.1975
- Auf den Fall der Abfassung und Einbringung eines Rechtsmittels angewendet, wird hier zu verlangen sein, dass dieses Rechtsmittel im Hinblick auf die diesbezüglichen Fragen herrschende Rechtsauffassung in Lehre und Rechtsprechung nicht als praktisch aussichtslos bezeichnet werden muss und mit der Einbringung für den Geschädigten nicht ein unverhältnismäßig hohes Kostenrisiko derart verbunden ist, dass diese Kosten den abzuwendenden Schaden sogar noch übersteigen. Hier Kosten eines Revisionsrekurses.OGH 1 Ob 173/73, 31.10.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022802 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 19.
- OGH 1 Ob 68/25v, 31.07.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 97/24g, 25.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 135/23v, 23.10.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 85/22a, 18.04.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 230/17p, 25.04.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1304
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ersetzt wird nur der Aufwand, den bei gleicher Lage auch ein vernünftiger Mensch von gewöhnlichen Fähigkeiten gemacht hätte, um einen drohenden Schaden abzuwenden. Maßstab ist also, was in dieser Situation vernünftig war. Übermäßiger Aufwand wird nicht ersetzt.
Ersetzt werden die Mittel, die zur Behebung des Schadens zweckmäßig sind, also das, was auch ein wirtschaftlich vernünftiger Mensch ausgeben würde, der den Schaden selbst tragen müsste. Beurteilt wird das aus der Sicht vor der Ausgabe. Dass die Aufwendungen sinnvoll und zweckmäßig waren, müssen Sie als Geschädigter behaupten und beweisen.