Bekomme ich Wertverlust auch, wenn ich das Auto behalte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 11.09.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030378 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 4 Ob 13/25b, 11.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 59/22g, 25.04.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wollen Sie mehr Geld als den bloßen Wertunterschied Ihres Autos vor und nach dem Unfall, müssen Sie die Voraussetzungen dafür behaupten und beweisen. Dazu gehört auch der Nachweis, dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird. Ohne diesen Nachweis bekommen Sie nur den Wertunterschied ersetzt.
Nein, nicht in vollem Umfang. Lösen Sie Ihr Dienstverhältnis schuldhaft und verdienen deshalb weniger als vor dem Unfall, wird Ihnen das angerechnet. Unzufriedenheit mit Anerkennung oder Arbeitsklima genügt dafür noch nicht; die Grenze ist erst überschritten, wenn Ihre Gesundheit darunter litt oder zu leiden drohte.