Bekomme ich Wertersatz, obwohl mein Auto schon einen Vorschaden hatte?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Von der als merkantile Wertminderung bezeichneten Schadensposition, die den (zusätzlichen) Schaden ausgleichen soll, der dem Geschädigten nach (und trotz) einwandfreier und vollständiger Reparatur der beschädigten (wieder instandgesetzten) Sache verbleibt, ist der technische Minderwert einer Liegenschaft zu unterscheiden, die aus dem (noch) nicht vollständig sanierten Zustand resultiert.OGH 1 Ob 321/99h, 22.02.2000
- Vorschaden schließt den Zuspruch einer merkantilen Wertminderung nicht aus.OGH 2 Ob 73/89, 20.06.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031205 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 16.
- OGH 7 Ob 26/26p, 27.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 13/25b, 11.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 59/22g, 25.04.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Grundsätzlich nein. Der zu ersetzende Sachschaden findet seine Grenze im Zeitwert der beschädigten Sache. Eine mäßige, wirtschaftlich vertretbare Überschreitung durch die Reparatur schadet aber nicht; wird tatsächlich repariert, sind die Kosten auch dann zu ersetzen, wenn sie den Wiederbeschaffungswert geringfügig übersteigen.
Wollen Sie mehr Geld als den bloßen Wertunterschied Ihres Autos vor und nach dem Unfall, müssen Sie die Voraussetzungen dafür behaupten und beweisen. Dazu gehört auch der Nachweis, dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird. Ohne diesen Nachweis bekommen Sie nur den Wertunterschied ersetzt.