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Zählt die Sonderausstattung meines Autos beim Schadenersatz mit?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Geschädigte, Haftpflichtversicherer, Sachverständige
Ja. Maßgeblich ist das konkrete Fahrzeug im Zustand vor der Beschädigung, mit seiner Sonderausstattung und den zum Betrieb gehörenden Extras, nicht ein Modell in Normalausstattung. Dasselbe gilt für den Restwert und für den Wiederbeschaffungswert.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Beim Zeitwert ist nicht auf ein Fahrzeug gleicher Type in Normalausstattung, sondern auf das konkrete Fahrzeug im Zustande vor seiner Beschädigung mit seiner Sonderausstattung und den zum Betrieb gehörigen "Extras" abzustellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030404 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Zeitwert als Grenze des Sachschadens

Grundsätzlich nein. Der zu ersetzende Sachschaden findet seine Grenze im Zeitwert der beschädigten Sache. Eine mäßige, wirtschaftlich vertretbare Überschreitung durch die Reparatur schadet aber nicht; wird tatsächlich repariert, sind die Kosten auch dann zu ersetzen, wenn sie den Wiederbeschaffungswert geringfügig übersteigen.

günstig für Schädiger Leasingraten nach Totalschaden

Wird ein geleastes Fahrzeug bei einem Unfall zerstört, ersetzt der Schädiger den Wert, den die Wiederbeschaffung kostet. Den Unterschied zu den noch offenen Leasingraten müssen Sie selbst tragen.

Verwandte Fragen

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