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Muss ich den Totalschaden hinnehmen, wenn die Reparatur teurer ist?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Autofahrer, Versicherer, Werkstätten
Nicht unbedingt. Eine Reparatur ist erst dann unzumutbar, wenn ihre Kosten den Zeitwert des Fahrzeugs erheblich übersteigen. Überschreitungen bis etwa zehn Prozent werden regelmäßig hingenommen, solche über zwanzig Prozent nicht mehr. Ein besonderes persönliches Interesse an der Reparatur müssen Sie nicht nachweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Der Naturalersatz durch Reparatur des beschädigten Kraftfahrzeuges muss nicht schon deshalb untunlich sein, weil die Reparaturkosten etwa höher liegen als der Schätzungswert der gemeine Wert, den das Fahrzeug zur Zeit der Beschädigung hatte. Eine strafgerichtliche Verurteilung nach § 431 StG verpflichtet an sich noch nicht zum Ersatz des Wertes der besonderen Vorliebe.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030487 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 27.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Zeitwert als Grenze des Sachschadens

Grundsätzlich nein. Der zu ersetzende Sachschaden findet seine Grenze im Zeitwert der beschädigten Sache. Eine mäßige, wirtschaftlich vertretbare Überschreitung durch die Reparatur schadet aber nicht; wird tatsächlich repariert, sind die Kosten auch dann zu ersetzen, wenn sie den Wiederbeschaffungswert geringfügig übersteigen.

günstig für Schädiger Zeitwert statt voller Reparaturkosten

Beim Schadenersatz wird wirtschaftlich gerechnet. Wenn zerstörte Teile den Gesamtwert eines Hauses nicht wesentlich beeinflussen, bekommen Sie nur deren Zeitwert nach der bisherigen Lebensdauer ersetzt, nicht die vollen Reparaturkosten.

Verwandte Fragen

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