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Bekomme ich für eine Narbe auch den Verdienstausfall ersetzt?

günstig für Schädiger betrifft Unfallopfer, Geschädigte, Schädiger, Versicherungen
Der Anspruch wegen einer Verunstaltung erfasst nicht, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Verletzungsfolgen gemindert ist. Dafür kommt nur der eigene Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes in Betracht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Nicht erfaßt wird von dem Entschädigungsanspruch nach § 1326 ABGB eine allfällige, durch die Verletzungsfolgen bewirkte Minderung der Erwerbsfähigkeit, wofür nur ein Verdienstentgangsanspruch nach § 1325 ABGB in Betracht käme.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030461 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Verdienstentgang ohne laufendes Einkommen

Ein Anspruch, weil Sie nach einer Verletzung nicht mehr oder weniger arbeiten können, setzt in der Regel voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Verletzung erwerbstätig waren. Er besteht aber auch dann, wenn anzunehmen ist, dass Sie eine Arbeit gesucht und gefunden hätten.

günstig für Geschädigter Bloße Möglichkeit eines Nachteils

Nein. Eine Entschädigung kann schon zugesprochen werden, wenn Ihr besseres Fortkommen durch die Entstellung bloß möglicherweise verhindert wird. Auch eine geringe Wahrscheinlichkeit genügt, und Sie müssen nicht abwarten, ob der Nachteil wirklich eintritt. Die Höhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

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