Bekomme ich für eine Narbe auch den Verdienstausfall ersetzt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch nicht die Aufhebung der Erwerbsfähigkeit.OGH 8 Ob 84/86, 22.01.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030461 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 7 Ob 20/26f, 25.03.2026, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
- ABGB § 1326
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Anspruch, weil Sie nach einer Verletzung nicht mehr oder weniger arbeiten können, setzt in der Regel voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Verletzung erwerbstätig waren. Er besteht aber auch dann, wenn anzunehmen ist, dass Sie eine Arbeit gesucht und gefunden hätten.
Nein. Eine Entschädigung kann schon zugesprochen werden, wenn Ihr besseres Fortkommen durch die Entstellung bloß möglicherweise verhindert wird. Auch eine geringe Wahrscheinlichkeit genügt, und Sie müssen nicht abwarten, ob der Nachteil wirklich eintritt. Die Höhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.