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Zählt ein erst künftiger Verdienstausfall nach einem Unfall?

günstig für Geschädigter betrifft Verletzte, Schädiger, Versicherungen, Schüler, Studierende
Grundsätzlich setzt ein Anspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit voraus, dass Sie diese im Erwerbsleben auch eingesetzt haben. Ein Nachteil kann aber auch erst in Zukunft eintreten, obwohl Sie zur Zeit des Unfalls nichts verdient und vielleicht auch nicht vorgehabt haben, etwas zu verdienen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Wenngleich es grundsätzlich Voraussetzung für jeden Ersatzanspruch wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit ist, dass der Berechtigte zur Zeit des Unfalles seine Erwerbsfähigkeit im Erwerbsleben auch eingesetzt hat, so kann doch ein durch die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit herbeigeführter Vermögensnachteil auch in Zukunft eintreten, obwohl der Verletzte zur Zeit des Unfalles nichts verdiente und vielleicht auch nicht beabsichtigte, etwas zu verdienen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verunstaltung und entgangener Verdienst

Der Anspruch wegen einer Verunstaltung erfasst nicht, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Verletzungsfolgen gemindert ist. Dafür kommt nur der eigene Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes in Betracht.

günstig für Schädiger Nachweis des entgangenen Arbeitsplatzes

Steht nicht sicher oder zumindest überwiegend wahrscheinlich fest, dass Sie ohne den Unfall die vorgesehene Anstellung erhalten hätten und dadurch verdient hätten, fehlt der Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem behaupteten Verdienstausfall. Ein Ersatz dafür steht dann nicht zu.

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