Zählt ein erst künftiger Verdienstausfall nach einem Unfall?
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vgl auch RS0030440.OGH 2 Ob 110/16i, 16.05.2017
- Ersatz für den Verdienstentgang gebührt, nämlich dann, wenn anzunehmen ist, dass er Erwerb gesucht und gefunden hätte.OGH 2 Ob 110/16i, 16.05.2017
- Zuspruch von Verdienstentgang im Ausmaß der Bezüge eines Maturanten im öffentlichen Dienst an ein geburtsgeschädigtes Kind.OGH 1 Ob 113/66, 26.05.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 2 Ob 251/23k, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 12/23i, 27.09.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 230/15k, 19.01.2016, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Anspruch wegen einer Verunstaltung erfasst nicht, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Verletzungsfolgen gemindert ist. Dafür kommt nur der eigene Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes in Betracht.
Steht nicht sicher oder zumindest überwiegend wahrscheinlich fest, dass Sie ohne den Unfall die vorgesehene Anstellung erhalten hätten und dadurch verdient hätten, fehlt der Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem behaupteten Verdienstausfall. Ein Ersatz dafür steht dann nicht zu.