Muss feststehen, dass die Entstellung mir tatsächlich schadet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 23.03.2021 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Ausmaß richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalles.OGH 6 Ob 333/00i, 26.04.2001
- Der Zuspruch einer Verunstaltungsentschädigung ist schon dann geboten, wenn das durch die Verunstaltung hervorgerufene äußere Erscheinungsbild das bessere Fortkommen beeinträchtigen kann.OGH 1 Ob 161/00h, 06.10.2000
- Auch wenn noch ungewiß ist, ob eine Verhinderung des besseren Fortkommens überhaupt eintreten wird, kann bereits eine Entschädigung gemäß § 1326 ABGB begehrt werden.OGH 1 Ob 2227/96y, 25.10.1996
- Ausreichend ist eine auch nur geringe Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintrittes.OGH 8 Ob 44/87, 26.01.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031385 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 1 Ob 226/20x, 23.03.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Anspruch wegen einer Verunstaltung erfasst nicht, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Verletzungsfolgen gemindert ist. Dafür kommt nur der eigene Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes in Betracht.
Steht nicht sicher oder zumindest überwiegend wahrscheinlich fest, dass Sie ohne den Unfall die vorgesehene Anstellung erhalten hätten und dadurch verdient hätten, fehlt der Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem behaupteten Verdienstausfall. Ein Ersatz dafür steht dann nicht zu.