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Muss feststehen, dass die Entstellung mir tatsächlich schadet?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Geschädigte, Patienten, Haftpflichtversicherer
Nein. Eine Entschädigung kann schon zugesprochen werden, wenn Ihr besseres Fortkommen durch die Entstellung bloß möglicherweise verhindert wird. Auch eine geringe Wahrscheinlichkeit genügt, und Sie müssen nicht abwarten, ob der Nachteil wirklich eintritt. Die Höhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 23.03.2021 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Nach § 1326 ABGB kann ein Schadenersatzbetrag auch dann zugesprochen werden, wenn die Verletzung bloß möglicherweise das bessere Fortkommen verhindert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031385 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verunstaltung und entgangener Verdienst

Der Anspruch wegen einer Verunstaltung erfasst nicht, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Verletzungsfolgen gemindert ist. Dafür kommt nur der eigene Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes in Betracht.

günstig für Schädiger Nachweis des entgangenen Arbeitsplatzes

Steht nicht sicher oder zumindest überwiegend wahrscheinlich fest, dass Sie ohne den Unfall die vorgesehene Anstellung erhalten hätten und dadurch verdient hätten, fehlt der Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem behaupteten Verdienstausfall. Ein Ersatz dafür steht dann nicht zu.

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