Bekomme ich Versicherung und Steuer für die Reparaturzeit ersetzt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kein Ersatz der im Zeitraum der Unbenützbarkeit angefallenen Leasingraten.OGH 4 Ob 50/25v, 11.04.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030541 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 4 Ob 50/25v, 11.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 93/21x, 25.11.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem Sie die Steuer hätten abziehen können, wenn Sie sofort wiederbeschafft oder wiederhergestellt hätten. Auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Reparatur kommt es nicht an. Ab diesem gedachten Zeitpunkt kann der Ersatzpflichtige den Steueranteil zurückfordern.