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Bekomme ich die vollen Reparaturkosten ersetzt?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigter, Schädiger, Autobesitzer, Versicherung
Nur wenn die Sache durch die Reparatur nicht besser wird als vorher. Werden dabei Teile erneuert, die ohnehin bald hätten getauscht werden müssen, besteht Ihr Schaden nur in der Differenz der Verkehrswerte mit und ohne Schadensereignis. Den Vorteil aus der Verbesserung müssen Sie sich also anrechnen lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 16.04.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die vollen Reparaturkosten sind nur dann zu ersetzen, wenn dadurch keine Verbesserung der beschädigten Sache herbeigeführt wird. Wird hingegen durch eine notwendige Reparatur nicht nur der vor der Beschädigung bestandene Zustand wiederhergestellt, sonder zugleich, weil dieselbe Reparatur auch ohne das schadensstiftende Ereignis später hätte vorgenommen werden müssen, über die Naturalherstellung eine Verbesserung der beschädigten Sache herbeigeführt, so besteht der Schaden nur in der Differenz zwischen dem sich ohne das Schadensereignis vermindernden Verkehrswert und dem durch das schädigende Ereignis noch weiter verringerten Verkehrswert; in diesen Fällen ist daher der Verkehrswert vor und nach der Schädigung zu ermitteln (SZ 55/28).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030645 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Wertersatz für eine beschädigte Sache

Wenn Ihnen der Wert einer beschädigten Sache ersetzt wird, sollen Sie sich damit einen Ersatz beschaffen können. Maßgeblich ist deshalb nicht der Verkaufswert, sondern der Preis für die Anschaffung. War die beschädigte Sache aber schon alt, ist vom Preis einer neuen Sache ein angemessener Abschlag für die Abnützung zu machen.

günstig für Geschädigter Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden

Ersetzt wird, was Sie zahlen müssen, um eine gleichwertige Sache wieder anzuschaffen, nicht der niedrigere Verkaufswert. Bei einem Totalschaden müssen Sie nicht vorhaben, tatsächlich ein Ersatzstück zu kaufen. Ein allfälliger Restwert wird abgezogen.

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