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Darf man ersparte Haushaltskosten nach der Mindestsicherung schätzen?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherungen, Unterhaltsberechtigte
Nein. Die pauschalen Sätze der bedarfsorientierten Mindestsicherung und des Regelbedarfs sollen den gesamten Lebens- und Wohnbedarf abdecken und sind etwas anderes als der tatsächliche Bedarf im Einzelfall. Als Anhaltspunkt dafür, welche Haushaltskosten jemand konkret erspart hat, taugen sie deshalb nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 17.09.2020 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2020)

Die abstrakten Größen der bedarfsorientierten Mindestsicherung bzw des Regelbedarfs, die nach pauschalierten Sätzen den gesamten Lebensunterhalts- und Wohnbedarf des jeweils Berechtigten abdecken sollen, bilden zum konkreten Lebensunterhalts- und Wohnbedarf ein aliud und bieten daher keinen tauglichen Indikator für konkret ersparte Haushaltskosten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133270 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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