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Wird mein Schmerzengeld um ersparte Kosten gekürzt?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Patienten, Schädiger, Versicherer
Nein. Vorteile werden nur beim Vermögensschaden angerechnet, also etwa beim entgangenen Verdienst oder bei Heilungskosten. Das Schmerzengeld gleicht dagegen einen Schaden aus, der sich nicht in Geld messen lässt; ein Vermögensvorteil wird darauf nicht angerechnet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 18.07.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Eine Ersparnisanrechnung kann als Vermögensvorteil nur gegenüber dem Vermögensschaden erfolgen. Dieser besteht in einem Verdienstentgang oder in Ausgaben (Heilungskosten, Sachschadenbehebung und dergleichen). Schmerzengeld ist kein Ersatz für Vermögensschaden, sondern eine Entschädigung für einen immateriellen Schaden. Diesem gegenüber findet die Anrechnung eines Vermögensvorteiles nicht statt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031407 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Schmerzengeld und verkürztes Leben

Nein. Ein eigenes Schmerzengeld dafür, dass das Leben verkürzt wurde, gibt es nicht, denn der Ausgleich endet mit dem Tod des Verletzten. Litt er aber daran, dass er um seine geringere Lebenserwartung wusste, kann das bei der Bemessung seines Schmerzengeldes berücksichtigt werden.

günstig für Schädiger Anrechnung einer Teilzahlung

Ja, sie wird angerechnet. Ist zwischen der Teilzahlung und der endgültigen Bemessung der Geldwert deutlich gesunken, wird auch die Teilzahlung entsprechend aufgewertet. Einen eigenen Aufwertungsanspruch hat der Schädiger dadurch aber nicht; es ist bloß ein Umstand, der bei der Bemessung berücksichtigt wird.

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