Muss ich beweisen, dass ich die Stelle ohne Unfall bekommen hätte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass das für die Beurteilung des von der Klägerin geltend gemachten Anspruchs auf Verdienstentgang anzuwendende Beweismaß jenes der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ist, stimmt mit der Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen überein.OGH 9 Ob 12/23i, 27.09.2023
- Der Kläger muss beweisen, dass zumindest die hohe Wahrscheinlichkeit eines künftigen Verdienstes bestand.OGH 2 Ob 8/07a, 27.09.2007
- Ein über die Minderung der allgemeinen Erwerbsfähigkeit hinausgehender konkreter Schaden muss jedoch bewiesen werden. Steht der Verdienstentgang nicht zumindest mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fest, so ist er nur als entgangener Gewinn zu beurteilen.OGH 7 Ob 791/82, 16.06.1983
- Verdienstentgang auch für Personen die zur Zeit der Schädigung wegen ihres Alters noch nicht im Erwerbsleben standen.OGH 2 Ob 136/80, 04.11.1980
- Der Ersatzanspruch wegen Minderung oder Aufhebung der Erwerbsfähigkeit setzt in der Regel voraus, dass der Verletzte zur Zeit der Verletzung tatsächlich im Erwerb stand, er ist aber auch gegeben, wenn angenommen werden muss, dass der Verletzte künftighin Erwerb gesucht und gefunden hätte.OGH 2 Ob 100/77, 16.06.1977
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- Hat aber der Kläger zur Zeit des Unfalles eine Erwerbsgelegenheit bereits gefunden und stand der Dienstantritt unmittelbar bevor, kann das Vorliegen der Voraussetzungen für den Anspruch auf Verdienstentgang nicht bezweifelt werden.OGH 2 Ob 144/75, 11.09.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030842 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 2 Ob 251/23k, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 12/23i, 27.09.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Anspruch, weil Sie nach einer Verletzung nicht mehr oder weniger arbeiten können, setzt in der Regel voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Verletzung erwerbstätig waren. Er besteht aber auch dann, wenn anzunehmen ist, dass Sie eine Arbeit gesucht und gefunden hätten.
Volle Gewissheit wird dabei nicht verlangt. Es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass Sie unter den angenommenen Voraussetzungen diesen Verdienst erzielt hätten. Beurteilt wird das nach dem Wissensstand am Schluss der Verhandlung in erster Instanz. Solche Annahmen über einen hypothetischen Verlauf gehören zum Tatsachenbereich und können beim Obersten Gerichtshof nicht mehr bekämpft werden.