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Wie beweise ich, was ich ohne den Unfall verdient hätte?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Unfallopfer, Arbeitnehmer, Schädiger
Volle Gewissheit wird dabei nicht verlangt. Es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass Sie unter den angenommenen Voraussetzungen diesen Verdienst erzielt hätten. Beurteilt wird das nach dem Wissensstand am Schluss der Verhandlung in erster Instanz. Solche Annahmen über einen hypothetischen Verlauf gehören zum Tatsachenbereich und können beim Obersten Gerichtshof nicht mehr bekämpft werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Soweit es darum geht festzustellen, was eine Person unter bestimmten Voraussetzungen erworben hätte, ist volle Gewissheit nicht zu erwarten, wohl aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit erforderlich, die unter Zugrundelegung des Wissensstandes zur Zeit des Verhandlungsschlusses erster Instanz zu beurteilen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022483 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 22.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Nachweis des entgangenen Arbeitsplatzes

Steht nicht sicher oder zumindest überwiegend wahrscheinlich fest, dass Sie ohne den Unfall die vorgesehene Anstellung erhalten hätten und dadurch verdient hätten, fehlt der Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem behaupteten Verdienstausfall. Ein Ersatz dafür steht dann nicht zu.

günstig für Schädiger Anrechnung des Zwischenverdienstes

Ja, wenn Sie nichts anderes nachweisen. Im Schadenersatzprozess müssen Sie Ihren Schaden beweisen. Soll ein zwischenzeitlich anderweitig verdienter Betrag nicht zur Gänze angerechnet werden, müssen Sie darlegen, welcher Teil davon für Spesen und Unkosten aufgegangen ist. Ohne diesen Nachweis wird Ihnen der ganze erhaltene Betrag angerechnet.

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