Wie beweise ich, was ich ohne den Unfall verdient hätte?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass das für die Beurteilung des von der Klägerin geltend gemachten Anspruchs auf Verdienstentgang anzuwendende Beweismaß jenes der überwiegenden Wahrscheinlichkeit ist, stimmt mit der Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen überein.OGH 9 Ob 12/23i, 27.09.2023
- Die (aufgrund beweiswürdigender Erwägungen getroffene) Annahme eines bestimmten hypothetischen Geschehnisablaufs ist regelmäßig dem Tatsachenbereich zuzuordnen, der einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen ist.OGH 1 Ob 169/17k, 27.09.2017
- Diese Feststellungen betreffen trotz ihres hypothetischen Charakters ausschließlich den Tatsachenbereich, es sei denn, sie beruhten auf Schlussfolgerungen, die mit den Denkgesetzen unvereinbar wären.OGH 1 Ob 256/01f, 26.02.2002
- Hier: Schadenersatz bei Exekutionsvereitelung.OGH 7 Ob 578/88, 19.05.1988
- Sie können daher im Revisionsverfahren nicht mit Erfolg bekämpft werden.OGH 2 Ob 6/87, 29.09.1987
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- Derartige Feststellungen betreffen aber trotz ihres hypothetischen Charakters ausschließlich den Tatsachenbereich.OGH 8 Ob 116/83, 15.12.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022483 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 22.
- OGH 9 Ob 12/23i, 27.09.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1323
- ABGB § 1325 · Insbesondere
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 266
- ZPO § 272
- ZPO § 503
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Steht nicht sicher oder zumindest überwiegend wahrscheinlich fest, dass Sie ohne den Unfall die vorgesehene Anstellung erhalten hätten und dadurch verdient hätten, fehlt der Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem behaupteten Verdienstausfall. Ein Ersatz dafür steht dann nicht zu.
Ja, wenn Sie nichts anderes nachweisen. Im Schadenersatzprozess müssen Sie Ihren Schaden beweisen. Soll ein zwischenzeitlich anderweitig verdienter Betrag nicht zur Gänze angerechnet werden, müssen Sie darlegen, welcher Teil davon für Spesen und Unkosten aufgegangen ist. Ohne diesen Nachweis wird Ihnen der ganze erhaltene Betrag angerechnet.