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Wer muss beweisen, dass ich anderswo hätte verdienen können?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Arbeitnehmer
Behauptet der Schädiger, Sie hätten Ihren Verdienstentgang durch eine andere Beschäftigung oder durch Vorteile verringern können, muss er das behaupten und auch beweisen. Diese Last liegt nicht bei Ihnen als Geschädigtem.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 31.08.2022 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Den beklagten Schädiger trifft die Behauptungslast und Beweislast dafür, daß der klagende Geschädigte seinen Verdienstentgang durch Aufnahme einer anderen Beschäftigung oder durch Vorteilsausgleichung hätte verringern können (Spenglermeisterin).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031357 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 31.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Nachweis des entgangenen Arbeitsplatzes

Steht nicht sicher oder zumindest überwiegend wahrscheinlich fest, dass Sie ohne den Unfall die vorgesehene Anstellung erhalten hätten und dadurch verdient hätten, fehlt der Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem behaupteten Verdienstausfall. Ein Ersatz dafür steht dann nicht zu.

günstig für Schädiger Anrechnung des Zwischenverdienstes

Ja, wenn Sie nichts anderes nachweisen. Im Schadenersatzprozess müssen Sie Ihren Schaden beweisen. Soll ein zwischenzeitlich anderweitig verdienter Betrag nicht zur Gänze angerechnet werden, müssen Sie darlegen, welcher Teil davon für Spesen und Unkosten aufgegangen ist. Ohne diesen Nachweis wird Ihnen der ganze erhaltene Betrag angerechnet.

Verwandte Fragen

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