Ab wann und bis wann läuft eine solche Unfallrente?
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 19.01.2016 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Umstand, dass der Kläger etwa infolge einer Heilbehandlung einen auf einen bestimmten Zeitraum begrenzten konkreten Verdienstentgang erlitten hat, hindert somit nicht den Zuspruch einer abstrakten Rente, sofern er nur im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz keinen tatsächlichen Verdienstentgang hat.OGH 2 Ob 176/09k, 12.11.2009
- Voraussetzung für die Zuerkennung einer abstrakten Rente ist, dass der Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz keinen konkreten Verdienstentgang erleidet.OGH 2 Ob 176/09k, 12.11.2009
- Ist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ein konkreter Verdienstentgang entstanden, ist nur dieser zu ersetzen, ist kein Schaden entstanden, hat sich für den verflossenen Zeitraum gezeigt, dass die befürchtete Gefahr (einer Einkommensverringerung) nicht eingetreten ist.OGH 1 Ob 575/87, 15.07.1987
- Bei mehreren Rechtsgängen in erster Instanz betreffend das Rentenbegehren kommt es hierbei auf den Schluss der Verhandlung im letzten Rechtsgang an.OGH 8 Ob 640/85, 21.11.1985
- Eine "abstrakte Rente" gebührt immer nur für die Zeit nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz. Behandlung der Kritik von Fiebich, ÖJZ 1958,341 ff und Steininger in der Festschrift für Wilburg 1965,182 ff und in JBl 1966,546.OGH 2 Ob 223/69, 12.09.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030857 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 2 Ob 230/15k, 19.01.2016, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie soll ausgleichen, dass Sie sich körperlich und seelisch mehr anstrengen müssen als früher, um Ihren Verdienst zu halten. Außerdem soll sie Ihnen erlauben, schon jetzt Rücklagen für den Fall zu bilden, dass Sie den Arbeitsplatz wegen der Verletzung später verlieren. Dazu kommt, dass Sie im Wettbewerb mit anderen künftig benachteiligt sein können.
Ausgangspunkt ist der Schaden nach Abzug von Steuern und Abgaben. Steuern, die durch die Ersatzzahlung selbst anfallen, werden zusätzlich berücksichtigt, damit Ihnen der Schaden ungeschmälert ersetzt bleibt. Für künftige Rentenbeträge wird nach der Lage im Zeitpunkt des Verhandlungsschlusses in erster Instanz gerechnet.