Wie wirken sich Steuern auf meinen Schadenersatz aus?
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die für die Ersatzleistung zu entrichtenden Steuern und Abgaben jenen entsprechen, die ursprünglich für den entfallenen Verdienst zu leisten gewesen wären.OGH 3 Ob 135/25m, 17.12.2025
- Hier: Zur Beweislastverteilung hinsichtlich der vom Finanzamt festgesetzten Steuerbelastung des Klägers und den Voraussetzungen eines Vergleichs.OGH 2 Ob 127/25b, 18.09.2025
- Hier: Der Anspruch auf Ersatz jener Steuerbelastung, die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz zu erwarten ist, wurde unabhängig davon, ob diese aus Verdienstentgang oder Schmerzengeld resultiert, mit dem jeweils zugrundeliegenden Nettoanspruch fällig.OGH 8 Ob 66/21w, 26.05.2021
- Die vom Anspruchsberechtigten zu zahlenden Steuern stellen einen erstattungspflichtigen Teil des zu leistenden Schadenersatzes dar, die Fälligkeit dieser Steuern ist nicht Voraussetzung ihrer Berücksichtigung bei der Bemessung des Schadenersatzanspruches.OGH 2 Ob 147/98a, 25.06.1998
- Die vom Anspruchsberechtigten zu zahlenden Steuern stellen einen erstattungspflichtigen Teil des zu leistenden Schadenersatzes dar, wobei die Fälligkeit dieser Steuern nicht Voraussetzung ihrer Berücksichtigung bei der Bemessung des Schadenersatzanspruches ist.OGH 2 Ob 68/95, 19.03.1998
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- Dieselbe Berechnungsmethode gilt auch für die Ausmittlung des Unterhaltsentgangs nach § 1327 ABGB.OGH 2 Ob 68/95, 19.03.1998
- Die von den nach § 1327 ABGB anspruchsberechtigten Hinterbliebenen - für den ihnen zugesprochenen Ersatz von Unterhaltsentgang - zu zahlenden Steuern stellen einen erstattungspflichtigen Teil des zu leistenden Schadenersatzes dar. Die Fälligkeit dieser Steuer ist nicht Voraussetzung ihrer Berücksichtigung bei der Bemessung des Schadenersatzanspruches nach § 1327 ABGB.OGH 8 Ob 77/86, 23.04.1987
- Fiktives Nettoeinkommen, weil der Getötete Steuern und dergleichen nicht zur Versorgung seiner Familienangehörigen hätte verwenden können.OGH 1 Ob 628/78, 10.01.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031017 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 23.
- OGH 6 Ob 61/25a, 22.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 135/25m, 17.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 127/25b, 18.09.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 126/25w, 11.09.2025, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 130/24t, 10.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 184/17y, 28.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
- ABGB § 1327
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Entschädigung wird als Ganzes bemessen; die darauf entfallende Steuerbelastung ist kein eigener, späterer Schaden. Ihr Anspruch darauf verjährt drei Jahre nach Ablauf des Monats, in dem die einzelne Rente für den Verdienstentgang fällig geworden ist.
Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.