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Bekomme ich eine Rente für dauerhafte Erschwernis nach einer Verletzung?

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Eine laufende Rente ohne konkreten Verdienstausfall bekommen Sie nur, wenn sie Ihre berufliche Stellung absichern soll. Ein bloßer Ausgleich für die Beschwerlichkeit genügt dafür nicht, denn diese wird bereits mit dem Schmerzengeld abgegolten. Erst wenn Sie deshalb Gefahr laufen, im beruflichen Wettbewerb benachteiligt zu werden, kommt eine solche Rente in Betracht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (65 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Abstrakte Rente: Ausgleichsfunktion allein genügt nicht, Sicherungsfunktion ist unerlässliche Voraussetzung. Die bloße Erschwernis wird durch das Schmerzengeld abgegolten, erst wenn sie dazu führt, dass der Beschädigte der Gefahr der Benachteiligung im Konkurrenzkampf ausgesetzt ist, kann der Anspruch auf eine abstrakte Rente bejaht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030614 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 65.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Zweck der Rente ohne Verdienstausfall

Sie soll ausgleichen, dass Sie sich körperlich und seelisch mehr anstrengen müssen als früher, um Ihren Verdienst zu halten. Außerdem soll sie Ihnen erlauben, schon jetzt Rücklagen für den Fall zu bilden, dass Sie den Arbeitsplatz wegen der Verletzung später verlieren. Dazu kommt, dass Sie im Wettbewerb mit anderen künftig benachteiligt sein können.

günstig für Geschädigter Schmerzengeld als Rente

Das ist die Ausnahme. Bei dauernden schweren Körperschäden, die Ihr Wohlbefinden und Ihre Lebensfreude auch künftig beeinträchtigen, kann das Schmerzengeld als angemessene Rente zugesprochen werden, etwa bei einer Querschnittlähmung. Voraussetzung ist, dass die Folgen insgesamt bewertbar sind; sind sie bloß noch nicht überschaubar, rechtfertigt das keine Rente. Rente und einmaliger Betrag können nebeneinander zuerkannt werden.

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