Ab wann muss ich dem neuen Eigentümer die Miete zahlen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (35 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Warum und wie der Eintritt im konkreten Fall nach Maßgabe der einschlägigen Judikatur vor der Einverleibung des Eigentumsrechtes erfolgt sein soll (etwa durch die Übertragung des Besitzes), muß im Verfahren konkret dargelegt werden.OGH 5 Ob 289/00m, 28.11.2000
- Dies gilt insoweit nicht, als aufgrund der zwischen Veräußerer und Erwerber getroffenen Vereinbarung eine Abtretung der dem Vermieter zustehenden Rechte anzunehmen ist.OGH 3 Ob 507/95, 22.02.1995
- Voraussetzung des Eintritts ist die Übergabe, die bei beweglichen Sachen zumindest eine der körperlichen Übergabe gleichgestellte Übergabeart voraussetzt; bei Liegenschaften ist die Eigentumseinverleibung (Würth, aaO, Rz 7) und bei Bauwerken auf fremden Grund nach § 435 ABGB die Urkundenhinterlegung erforderlich, allenfalls die Übernahme von Besitz und Verwaltung mit Zustimmung des Bestandnehmers.OGH 3 Ob 508/89, 13.12.1989
- Anders im Falle einer vertraglichen Vereinbarung.OGH 2 Ob 607/82, 17.01.1984
- Erst ab diesem Zeitpunkte gehen die dem Bestandgeber aus dem Bestandverhältnis entspringenden Rechte (Kündigung, Räumungsanspruch) auf den Erwerber über.OGH 6 Ob 557/83, 17.02.1983
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- Dieser Grundsatz gilt auch für Legate.OGH 1 Ob 638/76, 16.06.1976
- Erst ab diesem Zeitpunkte gehen die dem Bestandgeber aus dem Bestandverhältnis entspringenden Rechte (Kündigung, Räumungsanspruch) auf den Erwerber über (SZ 32/150). Hier: Bloße Geltendmachung des Wiederkaufsrechtes durch Wiederkaufsberechtigten nimmt dem bücherlichen Eigentümer noch nicht die Legitimation zur Räumungsklage.OGH 7 Ob 121/72, 17.05.1972
- Mit der bücherlichen Einverleibung seines Eigentumsrechtes hat der Erwerber auch den Anspruch auf Bezahlung des Mietzinses.OGH 5 Ob 77/66, 27.04.1966
- Die Anwendung des § 1119 ABGB ist ausgeschlossen, wenn die Räumung des Mietgegenstandes für den Fall eines behördlichen Räumungsauftrages im Mietvertrag ausdrücklich vorgesehen wurde.OGH 7 Ob 42/63, 06.03.1963
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011242 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 35.
- OGH 5 Ob 76/18i, 12.06.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Käufer einer Liegenschaft tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Ist das Mietrecht nicht im Grundbuch eingetragen, wird das Verhältnis ohne Rücksicht auf andere Vereinbarungen zu einem Vertrag auf unbestimmte Zeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Hat Ihr früherer Vermieter versprochen, nicht zu kündigen, bindet dieses Versprechen den neuen Eigentümer nicht. Auch dass der neue Eigentümer den Mietzins verlangt, bedeutet noch nicht, dass er diesen Verzicht übernommen hat.