Wird eine frühere Teilzahlung auf das Schmerzengeld angerechnet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 10.05.2021 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Vorgangsweise ist in jedem Fall einer Globalbemessung, also nicht nur bei einer „endgültigen“, sondern auch bei einer „vorläufigen“ Globalbemessung zu beachten.OGH 2 Ob 240/10y, 30.08.2011
- Dabei stellt jedoch die Bedachtnahme auf die Geltwertverdünnung lediglich einen im Rahmen der Schmerzengeldbemessung zu berücksichtigenden Umstand dar, gewährt aber dem Schädiger nicht einen selbständigen Aufwertungsanspruch hinsichtlich seiner Teilzahlung (8 Ob 247/79).OGH 8 Ob 120/82, 14.10.1982
- Hier: EinschränkendOGH 8 Ob 247/79, 08.11.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031242 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 30.
- OGH 5 Ob 50/21w, 10.05.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 164/17g, 22.03.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Für die Höhe kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem entschieden wird, also den Schluss der Verhandlung in erster Instanz, nicht auf den Unfallstag. Eine seit dem Unfall eingetretene Änderung des Geldwerts wird bis dahin berücksichtigt. Warum das Verfahren so lange gedauert hat, spielt dabei keine Rolle.
Wenn das gesamte Ausmaß Ihrer körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen noch nicht absehbar ist, dürfen Sie einen Teil des Schmerzengeldes einklagen. In diesem Fall ist es nicht sachgerecht, in diesen Teilbetrag auch die schon bekannten künftigen Schmerzen einzurechnen.