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Wird eine frühere Teilzahlung auf das Schmerzengeld angerechnet?

günstig für Schädiger betrifft Unfallopfer, Schädiger, Haftpflichtversicherer, Kläger
Ja, sie wird angerechnet. Ist zwischen der Teilzahlung und der endgültigen Bemessung der Geldwert deutlich gesunken, wird auch die Teilzahlung entsprechend aufgewertet. Einen eigenen Aufwertungsanspruch hat der Schädiger dadurch aber nicht; es ist bloß ein Umstand, der bei der Bemessung berücksichtigt wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 10.05.2021 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Wurde auf den Schmerzengeldanspruch eine Teilzahlung geleistet und diese als solche angenommen, und ist zwischen Teilzahlung und endgültiger Bemessung des Schmerzengeldes eine nicht unbedeutende Änderung des inneren Geldwerts eingetreten, ist die geleistete Teilzahlung ebenfalls "aufzuwerten".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031242 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 30.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Maßgeblicher Zeitpunkt der Bemessung

Ja. Für die Höhe kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem entschieden wird, also den Schluss der Verhandlung in erster Instanz, nicht auf den Unfallstag. Eine seit dem Unfall eingetretene Änderung des Geldwerts wird bis dahin berücksichtigt. Warum das Verfahren so lange gedauert hat, spielt dabei keine Rolle.

günstig für Geschädigter Teilklage beim Schmerzengeld

Wenn das gesamte Ausmaß Ihrer körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen noch nicht absehbar ist, dürfen Sie einen Teil des Schmerzengeldes einklagen. In diesem Fall ist es nicht sachgerecht, in diesen Teilbetrag auch die schon bekannten künftigen Schmerzen einzurechnen.

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