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Wann darf das Schmerzengeld ein zweites Mal bemessen werden?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Kläger, Rechtsanwälte, Haftpflichtversicherer
Vor allem dann, wenn nach dem früheren Verfahren weitere Unfallfolgen eintreten, mit denen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht zu rechnen war und die damals nicht abschätzbar waren. War das Gesamtbild der körperlichen und seelischen Beeinträchtigung noch nicht absehbar, durften Sie zunächst auch nur einen Teilbetrag verlangen, ohne den Rest zu verlieren. Ob die ergänzende Bemessung zulässig ist, wird im späteren Verfahren beurteilt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 28.03.2019 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Eine ergänzende und auch wiederholte Ausmessung des Schmerzengeldes kommt vor allem dann in Frage, wenn gegenüber dem Vorprozess weitere, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge nicht zu erwartende, aus der damaligen Sicht nicht abschätzbare Unfallsfolgen eintreten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031235 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 29.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Schmerzengeld in zwei Verfahren

Nein. Auch wenn Sie das Schmerzengeld in zwei Verfahren für verschiedene Zeiträume verlangen, dürfen Sie insgesamt nicht mehr erhalten, als bei einer einzigen Gesamtbemessung zugesprochen worden wäre. Die im ersten Verfahren festgestellten Unfallfolgen müssen im zweiten aber nicht noch einmal festgestellt werden.

günstig für Schädiger Einmalige Bemessung des Schmerzengelds

Nein. Das Schmerzengeld wird grundsätzlich einmal für alles zugesprochen, was Sie erlitten haben und voraussichtlich noch erleiden werden. Sie können es daher nicht nach Belieben auf einzelne Zeiträume aufteilen. Eine spätere ergänzende Bemessung ist nur möglich, wenn die Folgen damals noch nicht überschaubar waren.

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