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Bekomme ich entgangenen Verdienst ersetzt, den ich sicher erwartet hätte?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Unternehmer, Selbständige, Makler
Ja. War der Verdienst mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, brauchen Sie keine rechtlich gesicherte Erwerbsmöglichkeit. Ein solcher Verdienstentgang gilt als positiver Schaden. Entscheidend ist, ob die Gewinnmöglichkeit im Verkehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann; das gilt auch außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 29.03.2022 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Wenn der Verdienst mit hoher Wahrscheinlichkeit eingetreten wäre, bedarf es keiner rechtlich gesicherten Erwerbsmöglichkeit. Dieser Verdienst ist wertungsmäßig einer rechtlich gesicherten Erwerbsmöglichkeit gleichzustellen und der Verdienstentgang positiver Schaden. Maßgebend ist daher, ob die Gewinnmöglichkeit im Verkehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann. Dieses Kriterium der hohen Wahrscheinlichkeit ist nicht nur auf den Verdienstentgang in einem Geschäftsbetrieb eingeschränkt, sondern kann auch außerhalb einer gewerbsmäßigen Betätigung im weiteren Sinne zum Tragen kommen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081773 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Nachweis des entgangenen Arbeitsplatzes

Steht nicht sicher oder zumindest überwiegend wahrscheinlich fest, dass Sie ohne den Unfall die vorgesehene Anstellung erhalten hätten und dadurch verdient hätten, fehlt der Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem behaupteten Verdienstausfall. Ein Ersatz dafür steht dann nicht zu.

günstig für Schädiger Verdienstentgang eines Gesellschafters

Nur jenen Teil des Gewinnausfalls, der Ihrer Beteiligung an der Gesellschaft entspricht. Für die übrigen Gesellschafter ist ihr eigener Ausfall bloß ein mittelbarer Schaden, den sie nicht ersetzt bekommen. Entgeht Ihnen die Abgeltung für Ihre persönliche Arbeitsleistung, ist das Verdienstentgang.

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