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Muss das Gericht über Schmerzengeld und Entstellung getrennt entscheiden?

betrifft Kläger, Beklagte, Unfallopfer, Rechtsanwälte
Ja. Verlangen Sie in einer Klage Schmerzengeld und eine Entschädigung für die Entstellung, sind das zwei eigene Ansprüche. Das Gericht muss jeden für sich prüfen und über beide im Urteil absprechen. Es darf weder ohne genaue Prüfung einen Gesamtbetrag zusprechen noch bei einem Anspruch mehr geben, um die Abweisung des anderen auszugleichen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 15.11.2017 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Werden Ansprüche auf Schmerzensgeld und auf Entschädigung für Verunstaltung in einer Klage geltend gemacht, handelt es sich um eine objektive Klagehäufung (vergleiche Fasching III 40). Werden, wie im Regelfall, die Ansprüche kumulativ geltend gemacht, sodass sie gleichartig nebeneinander stehen, unterliegt es keinem Zweifel, dass die Berechtigung jedes Anspruches für sich zu prüfen und über beide Ansprüche urteilsmäßig abzusprechen ist. Ohne gegen die Vorschrift des § 405 ZPO oder eine bereits eingetretene Teilrechtskraft zu verstoßen, kann die teilweise Aberkennung eines Anspruches durch einen Mehrzuspruch bei einem anderen nicht ausgeglichen werden, auch kann nicht ohne genaue Prüfung, wie hoch jeder einzelne Anspruch sei, ein Globalbetrag zugesprochen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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