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Zahlt der Schädiger die Kosten des Verlassenschaftsverfahrens?

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Die Kosten der Verlassenschaftsabhandlung nach einem tödlichen Unfall muss der Schädiger nicht ersetzen. Diese Kosten zählen nicht zu den ersatzfähigen Positionen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Die Abhandlungskosten sind vom Schädiger nicht zu ersetzen (ausdrückliche Ablehnung der E ZVR 1963/119 und ZVR 1966/280).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031377 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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