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Werden Spenden für meine Behandlung vom Schadenersatz abgezogen?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Spender, Hinterbliebene, Schädiger
Nein. Angerechnet werden nur Leistungen, die durch das schädigende Ereignis von selbst ausgelöst werden, weil ein Dritter durch Gesetz oder Vertrag dazu verpflichtet ist. Freiwillige Zuwendungen wie Spenden sollen Ihnen helfen und nicht den Schädiger entlasten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 25.07.2023 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Grundsätzlich wird immer dann eine Leistung Dritter zu berücksichtigen sein, wenn diese Leistung durch das schädigende Ereignis automatisch ausgelöst wird, sei es, daß der Dritte durch das Gesetz oder den Vertrag dem Beschädigten zu dieser Leistung verpflichtet ist. Andere Zuwendungen, also Zuwendungen auf freiwilliger Basis, sind bei der Vorteilsausgleichung nicht zu berücksichtigen. In diesen Fällen ist anzunehmen, daß der Geber diese Leistungen nicht zu Gunsten des Schädigers machen will (Zusätzliches Krankengeld vom Dienstgeber).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031449 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung von Vorteilen auf den Schaden

Ein Vorteil kann auf Ihren Schaden angerechnet werden, auch wenn er nicht aus genau demselben Ereignis stammt. Es genügt, dass Schaden und Vorteil im selben Tatsachenkomplex wurzeln.

günstig für Schädiger Vorteile und Mitverschuldensquote

Zahlt Ihnen der Arbeitgeber während der Krankheit weiter und ersparen Sie sich im Spital Verpflegungskosten, sind das Vorteile, die Ihren Schaden mindern. Sie werden vom Verdienstentgang abgezogen, bevor der Betrag um Ihre Mitverschuldensquote gekürzt wird. Für diese beiden Beträge gibt es keinen Übergang des Anspruchs auf einen Versicherungsträger.

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