Wird eine Spende auf meinen Schadenersatz angerechnet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (52 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Übernahme der Kosten für die Betreuungs- und Pflegemaßnahmen der Geschädigten aufgrund der §§ 12 und 15 NÖ Sozialhilfegesetz 2000 (NÖ SHG) durch den niederösterreichischen Sozialhilfeträger.OGH 7 Ob 170/25p, 15.04.2026
- Der Geschädigte muss sich neben dem Kaufpreis auch den Wert der Leistungen, die er sich durch den Rücktritt erspart, anrechnen lassen. Damit wird auch keineswegs ein unbillig entlastender „Freischaden“ in Höhe der Nebenkosten zugestanden, sondern im Gegenteil eine rechtsgrundlose Bereicherung verhindert.OGH 10 Ob 22/24v, 17.12.2024
- Hier: Beklagte Immobilienmaklerin leitete Kaufangebot des Klägers nicht weiter. Kläger behauptet Schaden in Höhe der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem (darunter liegenden) angebotenen Kaufpreis ohne Einrechnung der Nebenkosten.OGH 10 Ob 22/24v, 17.12.2024
- Hier: Spenden für Kosten medizinischer Behandlung.OGH 2 Ob 125/23f, 25.07.2023
- Hier: Folgeprovisionen.OGH 9 Ob 33/21z, 24.06.2021
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- Hier: Unerwünscht geborenes Kind mit Behinderung – Ersatzanspruch der Eltern.OGH 1 Ob 203/18m, 23.01.2019
- Die den Eltern des geschädigten Kindes bezahlte erhöhte Familienbeihilfe (§ 8 Abs 4 bis 6 FamLAG) ist auf die Ansprüche des Kindes im Rahmen der Vorteilsausgleichung nicht anzurechnen. Im Hinblick auf den Verwendungszweck der Familienbeihilfe - auch wenn sie erhöht bezahlt wird - ist es nicht von Bedeutung, ob ein Ersatzanspruch vom Geschädigten selbst oder von jenen Personen geltend gemacht wird, die die Pflegeleistungen erbringen.OGH 8 Ob 27/09t, 30.07.2009
- Es ist Aufgabe des Schadenersatzrechts, dem Geschädigten einen Ausgleich zu verschaffen. Er soll nicht mehr und nicht weniger als die erlittenen Nachteile ersetzt erhalten.OGH 9 ObA 164/05s, 22.02.2006
- Anrechnung einer deutschen Firmenpension.OGH 2 Ob 6/91, 27.02.1991
- Hier: Von der Ärztekammer geleistetes Krankengeld ist nicht als Vorteil anzurechnen.OGH 2 Ob 26/90, 14.12.1990
- Hier: Fahrtkostenzuschuss des Dienstgebers.OGH 8 Ob 72/87, 23.03.1988
- Hier: Oö BehindertenG 1971OGH 8 Ob 83/86, 12.02.1987
- Anrechnung im Falle typischer Leistungen aus einer (ausländischen) staatlichen Pflichtversicherung, die den Hinterbliebenen des Getöteten unabhängig von der Todesursache eine ausreichende Versorgung auch bei Entfall des bisher vom Getöteten erbrachten Unterhaltsleistung sichern sollten.OGH 8 Ob 47/85, 26.05.1986
- Insbesondere ist in Fällen von Sozialleistungen, die im Hinblick auf eine bestimmte durch das schädigende Ereignis ausgelöste soziale Situation gewährt werden, grundsätzlich davon auszugehen, dass der Dritte seine Leistungen dem Geschädigten unabhängig vom Ausmaß seines Schadenersatzanspruches und zusätzlich zu diesem zuwenden will, sie aber nicht in der Absicht erbringt, den Schädiger zu entlasten. (hier: Leistungen nach dem Kärntner SozialhilfeG).OGH 8 Ob 11/85, 19.06.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023600 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 52.
- OGH 7 Ob 170/25p, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 1/26v, 20.02.2026, Fall aus Kärnten
- OGH 8 Ob 117/25a, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 10/25i, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 22/24v, 17.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 15/24i, 19.11.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 179/24b, 06.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 163/23h, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 34/24t, 27.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 14/24h, 23.04.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1325 · Insbesondere
- ABGB § 1327
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Vorteil kann auf Ihren Schaden angerechnet werden, auch wenn er nicht aus genau demselben Ereignis stammt. Es genügt, dass Schaden und Vorteil im selben Tatsachenkomplex wurzeln.
Ja, grundsätzlich schon. Der Schaden wird berechnet, indem der Geldwert Ihres Vermögens vor und nach dem Ereignis verglichen wird; einbezogen wird alles, was dadurch beeinflusst wurde, auch später eintretende Auswirkungen und der entgangene Gewinn. Ein Vorteil, der ohne das Ereignis nicht entstanden wäre, wird daher zugunsten des Schädigers gerechnet. Bei einem Fahrzeug, das Sie zurückgeben, wird etwa der Nutzen aus den gefahrenen Kilometern angerechnet.