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Verliere ich Ansprüche, wenn ein anderer für mich Unterhalt zahlt?

günstig für Hinterbliebener betrifft Hinterbliebener, Kind, Schädiger, Versicherung
Wurde der Unterhaltspflichtige getötet, bleibt Ihr Ersatzanspruch als Hinterbliebener bestehen. Daran ändert es nichts, wenn statt des Verstorbenen jemand anderer nachrangig Unterhalt leistet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Der Schadenersatzanspruch eines Hinterbliebenen nach § 1327 ABGB wird nicht dadurch berührt, daß statt des Getöteten ein subsidiär Unterhaltspflichtiger Unterhalt leistet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031507 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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