Zum Inhalt springen

Bekomme ich nach dem Tod des Ernährers auch künftigen Unterhalt?

günstig für Hinterbliebener betrifft Hinterbliebene, Witwen, Witwer, Kinder, Versicherungen
Wird ein Unterhaltspflichtiger getötet, umfasst der Ersatz nicht nur das, was den Hinterbliebenen bereits entgangen ist, sondern auch das, was ihnen künftig entgeht. Ersetzt wird alles, was sie bekommen hätten, wenn der Getötete noch leben würde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Der Begriff "Entgangenes" in § 1327 ABGB umfasst auch "künftig Entgehendes". "Entgang" ist alles, was die Hinterbliebenen erhielten, wenn der zur Unterhaltsleistung aus dem Gesetz Verpflichtete nicht getötet worden wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031291 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 28.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Unterhaltsersatz für Hinterbliebene
Schadenersatz · Ersatzanspruch trotz Unterhalt von anderer Seite
Schadenersatz · Dauer der Ansprüche der Hinterbliebenen
Schadenersatz · Unterhalt nach Tötung und Rückgriff
Schadenersatz · Entgangener Unterhalt nach Todesfall