Bekomme ich nach dem Tod des Ernährers auch künftigen Unterhalt?
günstig für Hinterbliebener betrifft Hinterbliebene, Witwen, Witwer, Kinder, Versicherungen
Wird ein Unterhaltspflichtiger getötet, umfasst der Ersatz nicht nur das, was den Hinterbliebenen bereits entgangen ist, sondern auch das, was ihnen künftig entgeht. Ersetzt wird alles, was sie bekommen hätten, wenn der Getötete noch leben würde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Der Begriff "Entgangenes" in § 1327 ABGB umfasst auch "künftig Entgehendes". "Entgang" ist alles, was die Hinterbliebenen erhielten, wenn der zur Unterhaltsleistung aus dem Gesetz Verpflichtete nicht getötet worden wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Hinterbliebenen sind grundsätzlich so zu stellen, wie sie stünden, wenn der zum Unterhalt Verpflichtete nicht getötet worden wäre.OGH 2 Ob 175/08m, 04.09.2008
- Als ein solcher Entgang ist auch der Entfall der Möglichkeit, weiterhin einen Unterhaltsvorschuss zu beziehen, anzusehen.OGH 8 Ob 206/83, 21.12.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031291 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 28.
- OGH 2 Ob 48/26m, 28.07.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 98/20z, 28.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 239/18p, 25.06.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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