Kann ich zurückfordern, was ich statt des Getöteten an Unterhalt zahlte?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 22.10.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anspruch auf Ersatz für Naturalleistungen des Getöteten im Unterhaltscharakter.OGH 2 Ob 17/19t, 22.10.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132049 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 17/19t, 22.10.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, soweit die Vereinbarung mehr vorsieht, als Ihnen von Gesetzes wegen zustünde. Dieser übersteigende Teil ist ein rein vertraglicher Anspruch. Er geht als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über.
Auch im Unterhaltsverfahren entscheidet das Gericht nur über das, was Sie beantragt haben. Ein Betrag, den Sie gar nicht gefordert haben, wird von der Entscheidung nicht endgültig erledigt, selbst wenn Sie den ersten Antrag nicht als Teilantrag bezeichnet und sich nichts vorbehalten haben. Sie können daher später mehr verlangen, wenn Sie vorbringen, dass der Unterhaltspflichtige leistungsfähiger ist als angenommen.