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Muss der Schädiger auch alte Unterhaltsrückstände des Getöteten zahlen?

günstig für Schädiger betrifft Hinterbliebene, Unterhaltsberechtigte, Schädiger, Versicherungen
Nein. Ersetzt wird nur der Unterhalt, der Ihnen durch den Tod künftig entgeht. Beträge, die der Getötete schon vor der Schädigung schuldig geblieben war, muss der Schädiger nicht zahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie dafür bereits einen Gerichtstitel in der Hand haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1960)

Im Falle der Tötung des Verletzten haftet der Ersatzpflichtige nicht für die zur Zeit der Zufügung der Beschädigung rückständigen Unterhaltsbeträge.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031436 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Unterhaltspflicht eines Dritten und Schadenersatz

Wer für einen Schaden einzustehen hat, kann sich nicht darauf berufen, dass eine andere Person zum Unterhalt verpflichtet ist. Seine Ersatzpflicht bleibt davon unberührt.

günstig für Geschädigter Haftpflichtdeckung nach dem Tod

Ja. Dass die Erben für Nachlassschulden nur beschränkt haften, ändert nichts an der Pflicht des Versicherers, den Versicherten gegen Schadenersatzansprüche Dritter zu decken. Die erbrechtliche Haftungsbeschränkung wirkt nicht auf den Versicherungsvertrag.

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