Darf man mich nach Jahren höherwertiger Arbeit wieder zurückstufen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 18.12.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kenntnis der Wertigkeit (b - wertig oder c - wertig) der aufgetragenen und angenommenen Leistungen muß Dienstgeber zugemutet werden.OGH 4 Ob 42/75, 07.10.1975
- Hier: Vier Jahre in I/c statt I/dOGH 4 Ob 2/74, 19.02.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031539 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 8 ObA 117/20v, 18.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Maßgeblich ist, welche Tätigkeit überwiegt. Nur wenn der nicht überwiegende Teil Ihrer Arbeit von überragender Bedeutung ist, kann er den Ausschlag geben. Eine höherwertige, aber nicht überwiegende Teiltätigkeit begründet für sich allein keinen höheren Anspruch auf Entgelt.
Nein. Die Krankheit allein begründet keinen Anspruch auf eine höhere Entlohnungsgruppe. Nur wenn Ihnen wegen der Krankheit tatsächlich eine höherwertige Verwendung zugewiesen wird, wirkt sich das auf die Einstufung aus. Die Rücksichtnahme auf Ihren Gesundheitszustand verstößt nicht gegen die Gleichbehandlung.