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Nach welcher Tätigkeit werde ich als Vertragsbediensteter eingestuft?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Vertragsbedienstete, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Für Ihre Einstufung kommt es darauf an, welche Arbeit Sie tatsächlich leisten, nicht darauf, was im Dienstvertrag steht. Entscheidend ist dabei, welche Tätigkeit überwiegt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (61 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Für die Einstufung eines Vertragsbediensteten kommt es auf die tatsächlich geleisteten Dienste und nicht auf den Dienstvertrag an. Entscheidend ist, welche Dienstleistung überwiegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 22 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082007 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 61.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Einstufung bei verschiedenwertigen Arbeiten

Maßgeblich ist, welche Tätigkeit überwiegt. Nur wenn der nicht überwiegende Teil Ihrer Arbeit von überragender Bedeutung ist, kann er den Ausschlag geben. Eine höherwertige, aber nicht überwiegende Teiltätigkeit begründet für sich allein keinen höheren Anspruch auf Entgelt.

günstig für Arbeitgeber Abschließende Merkmale für die Einstufung

Die Einteilung von Verwaltungsangestellten richtet sich ausschließlich nach den in der Dienstordnung aufgezählten Tätigkeitsmerkmalen. Diese Aufzählung ist abschließend, ähnliche Tätigkeiten dürfen also nicht dazugerechnet werden.

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