Darf man mich auf eine schlechter eingestufte Tätigkeit verweisen?
günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Angestellte, Arbeitnehmer, Pensionswerber, Sozialversicherungsträger
Ja, das ist grundsätzlich zumutbar. Werden Sie auf Tätigkeiten der unmittelbar darunter liegenden Einstufung verwiesen, gilt das nicht als unzumutbarer sozialer Abstieg. Auch eine geringere Bezahlung oder weniger Eigenverantwortung müssen Sie dabei hinnehmen. Unzumutbar wird es erst, wenn die neue Tätigkeit in den Augen der Umwelt ein wesentlich geringeres Ansehen genießt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 09.07.2024 (75 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1989)
Die Verweisung einer in der Beschäftigungsgruppe 3 des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten tätig gewesenen Angestellten (hier: Fakturistin und Angestellte im Einkauf) auf Tätigkeiten der Beschäftigungsgruppe 2 bedeutet keinen unzumutbaren sozialen Abstieg.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zumutbare Verweisung eines Vertriebsmitarbeiters im Außendienst (Beschäftigungsgruppe 3 des damals geltenden Kollektivvertrags für Angestellte im Handel) auf die Tätigkeit eines Informationsdienstangestellten in Handelsbetrieben (Beschäftigungsgruppe 2 dieses Kollektivvertrags).OGH 10 ObS 103/22b, 13.09.2022
- Hier: Verweisung einer Verkaufsleiterin (Beschäftigungsgruppe 5 des Kollektivvertrags für Handelsangestellte) auf Tätigkeiten als Sachbearbeiterin bzw Referentin mit eigenverantwortlichem Tätigkeitsbereich der Beschäftigungsgruppe 4.OGH 10 ObS 79/19v, 19.11.2019
- Hier: Verweisung eines in der Beschäftigungsgruppe 5 des Kollektivvertrags für Handelsangestellte tätig gewesenen Abteilungsleiters auf Tätigkeiten der Beschäftigungsgruppe 4.OGH 10 ObS 124/13b, 22.10.2013
- Wesentliches Kriterium der Zumutbarkeit ist nicht der konkrete (überkollektivvertragliche), zuletzt erzielte Verdienst, sondern ein Durchschnittsverdienst gleichartiger Beschäftigter auf dem Arbeitsmarkt.OGH 10 ObS 124/13b, 22.10.2013
- Die Verweisung eines Angestellten auf Tätigkeiten, die einer Beschäftigungsgruppe entsprechen, die der bisherigen Beschäftigungsgruppe unmittelbar nachgeordnet ist, wird in ständiger Rechtsprechung für zulässig erachtet; durch eine solche Verweisung werden die Unzumutbarkeitsgrenzen nicht überschritten.OGH 10 ObS 165/12f, 17.12.2012
- Selbst wenn ein Versicherter über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die ihm ermöglichten, an seinem konkreten Arbeitsplatz eine Tätigkeit in dem in der Beschäftigungsgruppe 4 eines Kollektivvertrags umschriebenen Umfang zu entfalten, würde sogar eine Verweisung auf Tätigkeiten der Berufsgruppe 2 keinen unzumutbaren sozialen Abstieg bewirken, wenn er sonst über keinerlei Kenntnisse und Fähigkeiten der Beschäftigungsgruppe 4 verfügt bzw solche nicht anzuwenden hat.OGH 10 ObS 2/10g, 01.06.2010
- Ob bei Beachtung dieser Grundsätze eine Verweisung einen unzumutbaren sozialen Abstieg bewirkt oder nicht, ist eine Beurteilung des Einzelfalls.OGH 10 ObS 80/09a, 12.05.2009
- Hier: Verweisbarkeit der mit ihrer zuletzt ausgeübten Funktion als Leiterin einer kleinen Filiale eines Fleischhandelsbetriebs in die Beschäftigungsgruppe 3 des Kollektivvertrags für Lehrlinge und Angestellte in Handelsbetrieben einzureihenden Versicherten auf Beschäftigungen der Beschäftigungsgruppe 2 ungeachtet des Verlusts der Vorgesetztenfunktion bejaht.OGH 10 ObS 73/08w, 10.06.2008
- Es sind genaue Feststellungen zu treffen, ob und inwieweit die Klägerin in den für sie in Betracht kommenden Verweisungsberufen, insbesondere im Beruf einer Kassierin unter den auf dem Arbeitsmarkt herrschenden Verhältnissen das von ihr erworbene qualifizierte berufliche Wissen verwerten kann. Diese qualifizierten (berufsschutzerhaltenden) Teiltätigkeiten in den Verweisungsberufen sind konkret anzuführen, damit beurteilt werden kann, ob es sich dabei um solche handelt, denen im Rahmen des Verweisungsberufes nicht nur eine untergeordnete Funktion zukommt.OGH 10 ObS 56/05s, 09.08.2005
- Für die Beurteilung, inwieweit die berufliche Qualifikation eines Versicherten in möglichen Verweisungsberufen (insbesondere als Kassierin) unter den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt verwertet und daher der Berufsschutz nach § 273 Abs 1 ASVG erhalten werden kann, sind entsprechende Feststellungen notwendig. Sind die möglichen Verweisungstätigkeiten von der dafür notwendigen Ausbildung sowie den für die Ausübung erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten her betrachtet nicht mit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit vergleichbar, wären sie nicht derselben Berufsgruppe zuzurechnen, sodass eine Verweisung darauf von vornherein nicht zulässig wäre. In diesem Fall würde sich auch eine Prüfung des sozialen Abstiegs erübrigen.OGH 10 ObS 56/05s, 09.08.2005
- Hier: Versicherungsfachkraft - Bürohilfskraft.OGH 10 ObS 173/02t, 18.07.2002
- Hier: Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie.OGH 10 ObS 327/01p, 30.10.2001
- Es kann keine Rede davon sein, dass "ganz einfache Angestelltentätigkeiten" ohne Qualifizierung generell in die kollektivvertragliche Beschäftigungsgruppe 1 fallen.OGH 10 ObS 158/01k, 12.06.2001
- Der soziale Abstieg ist unzumutbar, wenn die Verweisungstätigkeit in den Augen der Umwelt ein wesentlich geringeres Ansehen genießt.OGH 10 ObS 233/00p, 24.10.2000
- Hier: Ein Auslagendekorateur, dessen Tätigkeit eine qualifizierte Ausbildung erforderte, kann nicht auf die Tätigkeit eines Telefonisten verwiesen werden, der überhaupt keiner Ausbildung bedarf.OGH 10 ObS 209/99d, 05.10.1999
- Hier: Zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Außendienstmitarbeiterin entsprach Einstufung in die Beschäftigungsgruppe 3 des Kollektivvertrages für Handelsangestellte.OGH 10 ObS 188/99s, 14.09.1999
- Hier: Verweisung einer in Beschäftigungsgruppe 4 des Kollektivvertrages der Handelsangestellten tätig gewesenen Angestellten auf Tätigkeiten der Beschäftigungsgruppe 3.OGH 10 ObS 127/99w, 29.06.1999
- Ein Fahrschullehrer kann nicht auf eine in der Beschäftigungsgruppe 2 genannte Telefonistentätigkeit verwiesen werden.OGH 10 ObS 271/98w, 01.12.1998
- Eine Angestellte, die bei einem Rechtsanwalt gearbeitet hat, kann auf die Tätigkeit einer Telefonistin verwiesen werden.OGH 10 ObS 287/97x, 30.09.1997
- Eine Verweisung auf Angestelltentätigkeiten der nächstniedrigeren Beschäftigungsgruppe 2 bedeutet keinen unzumutbaren sozialen Abstieg.OGH 10 ObS 142/95, 20.07.1995
- Hier: Verweisbarkeit eines Werkmeisters auf die Tätigkeit eines Arbeitsvorbereiters.OGH 10 ObS 117/95, 05.07.1995
- Die Zahl der unterstellten Mitarbeiter ist für das Sozialprestige einer Tätigkeit nicht das alleinige Kriterium. Wesentlich ist die Stellung in der Betriebshierarchie, die damit verbundene Verantwortung für den Betriebsablauf und das hieraus resultierende Ansehen, das eine bestimmte Tätigkeit in den Augen der Umwelt genießt.OGH 10 ObS 117/95, 05.07.1995
- Es ist daher eine Verweisung auf einfache Angestelltentätigkeiten, wie sie im Beschäftigungsgruppenschema des Kollektivvertrages unter der Beschäftigungsgruppe 2 beispielsweise aufgezählt sind, grundsätzlich zulässig, hingegen ist eine Verweisung auf die Tätigkeiten einer Bürobotin, einer Amtsgehilfin und einer Botengängerin jedenfalls unzulässig, weil es sich dabei um keine Angestelltentätigkeiten, sondern um einfache Arbeitstätigkeiten handelt.OGH 10 ObS 101/95, 08.06.1995
- Hier: Verweisbarkeit eines Angestellten der Verwendungsgruppe VI (Leiter eines Großrechners) auf verschiedene Tätigkeiten eines kaufmännischen und administrativen Angestellten der Verwendungsgruppe V.OGH 10 ObS 46/95, 11.04.1995
- Die Verweisung eines Angestellten auf Tätigkeiten, die einer Beschäftigungsgruppe unmittelbar nachgeordnet ist, ist zulässig. Geringere Entlohnung stellt für sich allein kein Kriterium für einen unzumutbaren sozialen Abstieg dar.OGH 10 ObS 45/95, 14.03.1995
- Hier: Verweisung einer als Sekretärin einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft tätig gewesenen und in der Beschäftigungsgruppe 3 tätig gewesenen Versicherten auf Berufstätigkeiten der Beschäftigungsgruppe 2 (Telefonistin, Registraturangestellte und Postabfertiger).OGH 10 ObS 280/91, 26.11.1991
- Auch wenn es sich dabei um Arbeiten mit weniger Eigenverantwortung handelt. Gewisse Einbußen an Entlohnung und sozialem Prestige muss ein Versicherter hinnehmen. Hier: In die Verwendungsgruppe 3 einzustufender LKW-Verkäufer und Vertreter auf Provisionsbasis.OGH 10 ObS 80/91, 26.03.1991
- Hier: Vertragsbedienstete in der Entlohnungsgruppe c.OGH 10 ObS 172/90, 08.05.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085599 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 75.
- OGH 10 ObS 91/23i, 09.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 28/22h, 16.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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