Kann ich nach einem Arbeitsunfall Schmerzengeld vom Arbeitgeber verlangen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1926, zuletzt bestätigt am 18.05.2021 (26 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1926)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 333 ASVG schließt auch Schmerzengeldansprüche von nahen Angehörigen eines bei einem Arbeitsunfall Getöteten infolge eines sogenannten Schockschadens aus.OGH 2 Ob 82/05f, 21.04.2005
- Auch dann, wenn keine kongruente Leistung nach dem ASVG zusteht.OGH 8 ObA 107/04z, 11.11.2004
- Es entspricht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass ein Wegunfall als Arbeitsunfall Schmerzengeldansprüche nach dem ABGB ausschließt.OGH 2 Ob 340/99k, 25.01.2001
- Dies gilt auch bei Beschäftigung von Leasingarbeitskräften.OGH 14 Os 130/00, 12.12.2000
- Dies trifft auch auf (Berufs-)Schüler zu, weil auch diesen die aus der getroffenen Regelung erwachsenden Vorteile, insbesondere die Nichtberücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens am Zustandekommen eines Unfalls und die damit zusammenhängende rasche Zahlung, zukommen. Dass Schüler zumeist (noch) unterhaltsberechtigt sind, kann daran nichts ändern, weil der rasche Erhalt der Leistungen unmittelbar den Betroffenen nützt.OGH 1 Ob 90/00t, 28.04.2000
- Die Einbeziehung sozial schlechter gestellter Personengruppen, wie Schüler und Studenten, in das System der gesetzlichen Unfallversicherung ist unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes selbst dann gerechtfertigt, wenn die nach bürgerlichem Recht sonst bestehende Haftpflicht nicht durch eigene Beiträge abgegolten wird.OGH 1 Ob 5/88, 20.01.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031306 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 26.
- OGH 1 Ob 80/21b, 18.05.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 61/19f, 30.04.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 333
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In einem bestimmten Bereich ja. Die Ausnahme von der Haftungsbeschränkung schafft keinen neuen Haftungsgrund, sondern nimmt dem Dienstgeber nur den Schutz, soweit es um einen haftpflichtversicherungsrechtlich geprägten Bereich geht. Dort haftet er nach den allgemeinen Regeln für Verschulden und Gefährdung.
Auch wenn Ihr Dienstgeber nach einem Arbeitsunfall weitgehend geschützt ist, können Sie einen zweiten Schädiger nach den allgemeinen Regeln auf Ersatz klagen. Dieser kann Ihnen ein Mitverschulden Ihres Dienstgebers nicht entgegenhalten.