Zum Inhalt springen

Kann ich nach einem Arbeitsunfall Schmerzengeld vom Arbeitgeber verlangen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Leiharbeitskräfte, Schüler, Hinterbliebene
Nein. Bei einem Arbeitsunfall haftet der Dienstgeber nur, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat; sonst sind alle Schadenersatzansprüche einschließlich des Schmerzengeldes ausgeschlossen. Das gilt auch für Wegunfälle, für Leiharbeitskräfte und für den Schock naher Angehöriger eines Getöteten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1926, zuletzt bestätigt am 18.05.2021 (26 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1926)

Die Einschränkung der zivilrechtlichen Haftung nach § 333 ASVG bezieht sich auf alle Schadenersatzansprüche, auch auf Schmerzengeld. Keine Bedenken des OGH gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 333 ASVG (keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031306 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 26.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Ausnahme vom Haftungsprivileg

In einem bestimmten Bereich ja. Die Ausnahme von der Haftungsbeschränkung schafft keinen neuen Haftungsgrund, sondern nimmt dem Dienstgeber nur den Schutz, soweit es um einen haftpflichtversicherungsrechtlich geprägten Bereich geht. Dort haftet er nach den allgemeinen Regeln für Verschulden und Gefährdung.

günstig für Arbeitnehmer Ersatz vom Zweitschädiger nach Arbeitsunfall

Auch wenn Ihr Dienstgeber nach einem Arbeitsunfall weitgehend geschützt ist, können Sie einen zweiten Schädiger nach den allgemeinen Regeln auf Ersatz klagen. Dieser kann Ihnen ein Mitverschulden Ihres Dienstgebers nicht entgegenhalten.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Schockschaden von Angehörigen bei Arbeitsunfällen
Schadenersatz · Haftung des Arbeitgebers beim Arbeitsunfall
Schadenersatz · Haftungsausschluss des Dienstgebers
Schadenersatz · Sturz auf dem Betriebsweg