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Wird die Waisenrente auf den Verlust der Wohnversorgung angerechnet?

günstig für Hinterbliebener betrifft Waisen, Kinder, Hinterbliebene, Schädiger, Sozialversicherungsträger
Verlieren Kinder durch den Tod eines Elternteils Wohnung und Betreuung, sind das nur Teile ihres gesamten Unterhaltsentgangs. Renten der Sozialversicherung werden darauf angerechnet. Übersteigt der übrige Entgang schon die Renten, kann das Gericht den Wert von Wohnung und Betreuung zusätzlich zusprechen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Der Entgang von Wohnversorgung und der Entgang von Pflegeleistungen der Eltern begründen nicht Ansprüche mit selbständigem rechtlichen Schicksal, sondern stellen nur Posten eines gesamten Entgangs der Waisen dar, auf die die kongruenten Leistungen der Sozialversicherungsträger anzurechnen sind. Übersteigt der Entgang der Kinder an Barleistungen und Sachleistungen ihrer Eltern - ohne Wohnversorgung und Pflegeleistungen - die Sozialversicherungsrenten, kann den Kindern der Entgang von Wohnversorgung und Pflegeleistungen ohne Rücksicht auf die Waisenrenten in der vom Gericht als angemessen angesehene Höhe (§ 273 ZPO) zuerkannt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031647 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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