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Wird die Waisenpension auf den Unterhalt angerechnet?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Kinder, Waisen, Eltern, Unterhaltspflichtige
Ja. Die Waisenpension ist eigenes Einkommen des Kindes und keine Leistung eines Dritten, die den Unterhaltsanspruch unberührt ließe. Sie soll in erster Linie die Ansprüche gegen den verstorbenen Elternteil decken und wird daher beim Bedarf des Kindes berücksichtigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 13.10.2020 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Waisenpension ist Einkommen des Kindes und nicht eine Drittleistung, die den Unterhaltsanspruch nicht berührt. Die nach dem Ableben der Mutter zustehende Waisenpension soll in erster Linie die Ansprüche des Kindes gegen die Mutter decken. Sie ist daher von der Seite der Bedürfnisse des Kindes her zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047345 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Mindestsicherung und Unterhaltsbemessung

Bezieht das Kind in Oberösterreich Mindestsicherung, gilt das nicht als eigenes Einkommen. Der Unterhaltsanspruch wird dadurch nicht gekürzt.

günstig für Unterhaltsberechtigter Familienbeihilfe und Unterhaltsbemessung

Nein. Die Anrechnung der Familienbeihilfe zugunsten des zahlenden Elternteils erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur, wenn er sie geltend macht. Er muss dazu vorbringen, dass der andere Elternteil die Beihilfe bezieht, und sein Einkommen offenlegen.

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