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Kann sich eine Bundespartei gegen Aussagen über ihre Landesgruppe wehren?

günstig für Betroffener betrifft Parteien, Vereine, Medien, Unternehmen
Eine bundesweite Parteiorganisation kann auch von Äußerungen betroffen sein, die sich auf die Tätigkeit einer ihrer Regionalgliederungen beziehen und nicht ausdrücklich auf diese beschränkt sind. Grund dafür ist, dass die Verbindung im politischen Bereich so eng ist, dass das Publikum die einzelnen Organisationen gar nicht auseinanderhält.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 18.05.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Eine gesamtösterreichische Parteiorganisation kann regelmäßig auch durch solche, nicht ausdrücklich auf ihre Gliederungen beschränkten Äußerungen betroffen sein, die über die Tätigkeit einzelner ihrer Regionalgliederungen verbreitet werden,ist doch trotz des Vorliegens unterschiedlicher Rechtssubjekte die Verbindung zwischen den gesamtösterreichischen Parteien und ihren Landesorganisationen im politischen Bereich so eng, daß die einzelnen Organisationen als unterschiedliche Rechtssubjekte vom Publikum gar nicht auseinandergehalten werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031787 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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