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Kann ich eine Landesorganisation einer Partei vor Gericht belangen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, politische Parteien
Ja. Den Landesorganisationen einer Partei kommt Parteifähigkeit zu, sie können also selbst klagen und geklagt werden. Das gilt auch dann, wenn die Bundespartei und nur ein Teil der selbständigen Unterorganisationen ihre Satzung hinterlegt haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 24.10.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Den Landesparteiorganisationen der ÖVP kommt Parteifähigkeit auch dann zu, wenn die "Mutterpartei" und ein Teil der selbständigen Unterorganisationen, nicht jedoch alle, vom Recht der Hinterlegung der Satzung Gebrauch gemacht haben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071150 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

PartG §1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Prozessführung für fremde Ansprüche

Nein. Nach österreichischem Recht kann das Recht, einen Prozess zu führen, nicht für sich allein übertragen werden, wenn sonst keine rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten besteht. Wer klagt, muss sich auf das Recht selbst stützen, nicht bloß auf die abgetretene Befugnis zu klagen.

günstig für Beklagter Richtigstellung der Parteibezeichnung

Nein. Sie dürfen nur eine falsche Bezeichnung derselben Partei richtigstellen. Haben Sie dagegen die falsche Person oder die falsche Firma geklagt, können Sie das auf diesem Weg nicht nachholen und auch keine weitere Partei in das Verfahren hineinziehen.

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