Kann ich eine Landesorganisation einer Partei vor Gericht belangen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 24.10.2019 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Veranstalterin eines Festes einer Gemeindeparteiorganisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Landesparteiorganisation.OGH 4 Ob 118/19k, 24.10.2019
- Der Sozialdemokratischen Partei Österreichs, Landesorganisation Kärnten, kommt trotz ihres Verstoßes gegen die in § 1 Abs 4 PartG (BGBl 1975/404) normierte Verpflichtung zur Hinterlegung ihrer Satzung beim BMfI Rechtsfähigkeit zu.OGH 5 Ob 357/97d, 16.09.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071150 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 118/19k, 24.10.2019, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
PartG §1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Nach österreichischem Recht kann das Recht, einen Prozess zu führen, nicht für sich allein übertragen werden, wenn sonst keine rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten besteht. Wer klagt, muss sich auf das Recht selbst stützen, nicht bloß auf die abgetretene Befugnis zu klagen.
Nein. Sie dürfen nur eine falsche Bezeichnung derselben Partei richtigstellen. Haben Sie dagegen die falsche Person oder die falsche Firma geklagt, können Sie das auf diesem Weg nicht nachholen und auch keine weitere Partei in das Verfahren hineinziehen.