Habe ich als Verlobte nach dem Unfalltod einen Unterhaltsanspruch?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1931, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1931)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der bloße Lebensgefährte ist mangels gesetzlicher Unterhaltsansprüche nicht berechtigt, Ersatzansprüche nach § 1327 ABGB geltend zu machen.OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031792 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer für einen Schaden einzustehen hat, kann sich nicht darauf berufen, dass eine andere Person zum Unterhalt verpflichtet ist. Seine Ersatzpflicht bleibt davon unberührt.
Verschiebt sich Ihre Prüfung wegen des Unfalls, sind Ihnen für die verlorene Zeit die angemessenen Kosten des gesamten Lebensunterhalts zu ersetzen. Daneben können Sie aber nicht zusätzlich den Verdienstentgang wegen des späteren Berufseintritts verlangen.