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Bekomme ich Unterhalt ersetzt, wenn wir erst danach geheiratet haben?

günstig für Schädiger betrifft Hinterbliebene, Ehepartner, Kinder, Schädiger
Nein. Das Verhältnis, aus dem sich Ihr gesetzlicher Unterhaltsanspruch gegen den später Verstorbenen ergibt, muss bereits im Zeitpunkt der Verletzung bestanden haben. Es genügt nicht, dass es erst bis zu seinem Tod entstanden ist. Eine Ehe oder ein Kind aus der Zeit danach begründet den Anspruch daher nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 04.05.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Das Rechtsverhältnis, vermöge dessen der Dritte gegen den Getöteten einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch hatte oder bekommen konnte, muß bereits im Zeitpunkt der Verletzung und nicht erst zur Zeit des Todes des Verletzten bestanden haben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Unterhaltspflicht eines Dritten und Schadenersatz

Wer für einen Schaden einzustehen hat, kann sich nicht darauf berufen, dass eine andere Person zum Unterhalt verpflichtet ist. Seine Ersatzpflicht bleibt davon unberührt.

günstig für Geschädigter Ersatz für entgangene Pflegeleistungen

Ja, wenn insgesamt genügend Umstände dafür sprechen, dem Schädiger diesen Ersatz zuzurechnen. Dass Sie Ihre Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, sondern in deren eigenem Haus gepflegt haben, spricht nicht dagegen. Weil die Pflicht zum Beistand unter nahen Angehörigen schon im Gesetz steht, liegt der Anspruch sogar näher als bei bloßem Zusammenleben.

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