Bekomme ich Unterhalt ersetzt, wenn wir erst danach geheiratet haben?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 04.05.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verneint bei erst nach dem Ende des Verletzungszeitraums (wiederholte pflichtwidrige Unterlassung) erfolgter Eheschließung und Zeugung eines Kindes.OGH 5 Ob 41/17s, 04.05.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 41/17s, 04.05.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer für einen Schaden einzustehen hat, kann sich nicht darauf berufen, dass eine andere Person zum Unterhalt verpflichtet ist. Seine Ersatzpflicht bleibt davon unberührt.
Ja, wenn insgesamt genügend Umstände dafür sprechen, dem Schädiger diesen Ersatz zuzurechnen. Dass Sie Ihre Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, sondern in deren eigenem Haus gepflegt haben, spricht nicht dagegen. Weil die Pflicht zum Beistand unter nahen Angehörigen schon im Gesetz steht, liegt der Anspruch sogar näher als bei bloßem Zusammenleben.