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Wer zahlt meinen Lebensunterhalt, wenn die Ausbildung länger dauert?

günstig für Geschädigter betrifft Studierende, Lehrlinge, Auszubildende, Unfallopfer
Verschiebt sich Ihre Prüfung wegen des Unfalls, sind Ihnen für die verlorene Zeit die angemessenen Kosten des gesamten Lebensunterhalts zu ersetzen. Daneben können Sie aber nicht zusätzlich den Verdienstentgang wegen des späteren Berufseintritts verlangen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 25.04.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Einem in Berufsausbildung befindlichen Verletzten, der unfallsbedingt seine Prüfung erst später ablegen kann als seinerzeit vorgesehen, sind für die bis dahin verlorene Zeit die angemessenen Kosten für den gesamten Lebensunterhalt zu ersetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030984 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Kündigung und Verdienstentgang nach einem Unfall

Nein, nicht in vollem Umfang. Lösen Sie Ihr Dienstverhältnis schuldhaft und verdienen deshalb weniger als vor dem Unfall, wird Ihnen das angerechnet. Unzufriedenheit mit Anerkennung oder Arbeitsklima genügt dafür noch nicht; die Grenze ist erst überschritten, wenn Ihre Gesundheit darunter litt oder zu leiden drohte.

günstig für Schädiger Verlobte und Ersatz für Unterhalt

Nein. Ersatz für entgangenen Unterhalt bekommt nur, wem der Getötete nach dem Gesetz Unterhalt schuldete. Eine Verlobte oder Lebensgefährtin hat keinen solchen gesetzlichen Anspruch und kann daher auch keinen Ersatz verlangen.

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