Was zählt bei der Berechnung als gleichbleibende Haushaltskosten?
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Als Fixkosten gelten alle Kosten der Haushaltsführung, die sich durch den Wegfall des Verstorbenen der Höhe nach nicht wesentlich ändern. Sie müssen außerdem Unterhaltscharakter haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Fixkosten sind alle Kosten der Haushaltsführung, die durch den Wegfall des Verstorbenen in ihrer Höhe sich nicht wesentlich ändern und Unterhaltscharakter haben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Fixkosten sind bei der Ermittlung des Unterhaltsentgangs der Hinterbliebenen (anteilig) zu berücksichtigen, wie sie nun von ihnen zu tragen sind. Eine damit notwendigerweise verbundene Vermögensbildung steht dem nicht entgegen.OGH 2 Ob 149/09i, 17.06.2010
- Grundgebühren (hier: Telefon) sind zu berücksichtigen; darüber hinausgehende Gebühren (hier: Telefonsprechgebühren) nur dann, wenn erwiesen ist, dass die Gebühren schon vor dem Tode des Unterhaltspflichtigen in der annähernd gleichen Höhe angefallen waren, zumal die Lebenserfahrung für das Gegenteil spricht.OGH 2 Ob 68/86, 26.05.1987
- Berücksichtigung der Kosten der Erhaltung und des Betriebes eines Personenkraftwagens unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug tatsächlich uneingeschränkt zur Befriedigung der Bedürfnisse aller Haushaltsangehöriger verwendet wurde.OGH 8 Ob 205/78, 15.02.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031808 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 2 Ob 48/26m, 28.07.2026, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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