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Wie werden Haushaltskosten unter den Hinterbliebenen aufgeteilt?

betrifft Witwen, Witwer, Kinder, Hinterbliebene, Haftpflichtversicherer
Stirbt jemand durch einen Unfall, bleiben den Hinterbliebenen laufende fixe Haushaltskosten. Diese Kosten werden auf alle rentenberechtigten Angehörigen verhältnismäßig aufgeteilt. Sonst wäre die Witwe bereichert, weil auch die Renten der Kinder solche Kosten teilweise abdecken.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Die den Hinterbliebenen aufgelaufenen fixen Haushaltskosten sind unter die einzelnen rentenberechtigten Angehörigen des Getöteten verhältnismäßig aufzuteilen, wenn sonst die Witwe - im Hinblick auf die den Kindern gezahlten Hinterbliebenenrenten, mit denen auch solche Kosten (teilweise) abgegolten werden -, würde man die gesamten Fixkosten bei ihr berücksichtigen, bereichert wäre.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112970 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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