Was steht der Familie zu, wenn die haushaltsführende Person getötet wurde?
günstig für Hinterbliebene betrifft Hinterbliebene, Witwer, Witwen, Kinder, Schädiger, Versicherungen
Wird die Person getötet, die den Haushalt geführt hat, können die Hinterbliebenen den Wert dieser Arbeit ersetzt bekommen. Gerechnet wird dabei mit dem, was eine Ersatzkraft brutto kosten würde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Bei der Berechnung des Ersatzanspruchs des Witwers und der Kinder einer getöteten Hausfrau ist von den Bruttokosten einer Ersatzkraft auszugehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Haushaltshilfe.OGH 2 Ob 171/19i, 28.11.2019
- Das gilt auch für die im Haushalt verrichteten und den Unterhaltsberechtigten nun entgehenden Tätigkeiten des Getöteten als „Heimwerker“, sofern ihnen Unterhaltscharakter zukommt.OGH 2 Ob 17/19t, 22.10.2019
- Auch Ersatz der Lohnnebenkosten.OGH 8 Ob 129/14z, 23.01.2015
- Als Betreuungskosten sind jene Bruttolohnkosten zu ersetzen, die die Erbringung der konkreten, notwendigen Pflegeleistungen durch professionelle Kräfte erfordern würde.OGH 8 Ob 129/14z, 23.01.2015
- Hier: Die Vorinstanzen gingen vereinfachend unter Anwendung von § 273 ZPO davon aus, dass der Pflegeaufwand jedenfalls mit dem Regelbedarf zu bewerten und davon die Waisenrenten abzuziehen sei, weil der Kläger nicht mehr begehre und dies für die Beklagte jedenfalls günstiger sei als die Berechnung nach dem tatsächlichem Pflegeaufwand unter Zugrundelegung der „Bruttokosten" (Zurückweisung der Revision).OGH 8 Ob 60/07t, 30.07.2007
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Erbringt ein naher Angehöriger auf Grund eines mit der Geschädigten begründeten Beschäftigungsverhältnisses Pflegeleistungen und Haushaltsleistungen, dem sind die auf Grund dieser Vereinbarung tatsächlich ausgezahlten Beträge zu ersetzen.OGH 2 Ob 152/99p, 19.10.2000
- Hier: Pflege des Verletzten durch Angehörige.OGH 5 Ob 50/99k, 26.05.1999
- Maßgeblich ist der objektive Wert der Pflegeleistung von der Schaffung einer Ersatzlage durch den Geschädigten her gesehen und nicht das, was der Pflegeperson netto verbleiben würde.OGH 5 Ob 50/99k, 26.05.1999
- Es kommt auf den objektiven Wert der Pflegeleistung an; dem Geschädigten ist das Entgelt zu leisten, das er wegen der Vermehrung der Bedürfnisse bei Entgeltlichkeit bezahlen müsste (so schon 2 Ob 49/98i); dieser Aufwand wäre der Bruttobetrag.OGH 5 Ob 50/99k, 26.05.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031691 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 20.
- OGH 2 Ob 83/24f, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 211/23t, 19.12.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 2 Ob 114/22m, 25.10.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 241/21h, 10.02.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 17/19t, 22.10.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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