Muss eine Zeitung jede Information selbst nachprüfen?
günstig für Medium betrifft Medien, Journalisten, Betroffene einer Berichterstattung
Die Presse muss sich ernsthaft und sachlich um eine wahrheitsgemäße Darstellung bemühen; gelingt ihr das, trifft sie kein Verschulden. Wie genau sie prüfen muss, hängt davon ab, wie verlässlich die Quelle ist. Auf amtliche Aussendungen dürfen sich Journalisten in der Regel verlassen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Die Presse trifft nur die Pflicht zur Wahrhaftigkeit. Das objektive und ernstliche Bemühen um eine wahrheitsgemäße Darstellung schließt Verschulden aus. Für den Umfang journalistischer Prüfungspflicht kommt es immer wesentlich darauf an, wie zuverlässig der jeweilige Informant ist. Auf die Richtigkeit amtlicher Presseaussendungen müssen sich Journalisten in der Regel verlassen können.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Anspruch auf ein bestimmtes Vorgehen oder Verhalten kann aus einem Verstoß gegen die journalistischen Sorgfalt aber nicht abgeleitet werden.OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025
- Die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt ist im Zusammenhang mit § 1330 ABGB und auch mit § 7 UWG ein Rechtfertigungsgrund.OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025
- Die Frage nach dem Umfang der Nachforschungspflicht hängt so sehr von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab, dass dieser Frage keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zukommt.OGH 6 Ob 281/08d, 15.01.2009
- Die Frage nach dem Umfang der Nachforschungspflicht eines Journalisten hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 6 Ob 357/04z, 17.02.2005
- Die Rechtswidrigkeit besteht im Bereich des "Kennenmüssens" darin, dass die Unrichtigkeit der Tatsachen bei Einhaltung der objektiven Sorgfalt erkennbar ist und die Tatsachen dennoch verbreitet werden. Der objektive Nachweis der Einhaltung journalistischer Sorgfalt ("Gutglaubensbeweis") ist zulässig. Eine amtliche Pressemitteilung der Sicherheitsbehörde berechtigt den Journalisten mangels gegenteiligen Wissens dazu, die darin enthaltene Behauptung für wahr zu halten. Er macht sich keiner Verletzung journalistischer Sorgfaltspflichten schuldig, wenn er derart gewonnene Informationen ohne weitere Prüfung veröffentlicht.OGH 6 Ob 291/00p, 14.12.2000
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die Presse trifft nicht die Pflicht zur objektiven Wahrheit.OGH 6 Ob 291/00p, 14.12.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031856 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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