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Muss eine Zeitung jede Information selbst nachprüfen?

günstig für Medium betrifft Medien, Journalisten, Betroffene einer Berichterstattung
Die Presse muss sich ernsthaft und sachlich um eine wahrheitsgemäße Darstellung bemühen; gelingt ihr das, trifft sie kein Verschulden. Wie genau sie prüfen muss, hängt davon ab, wie verlässlich die Quelle ist. Auf amtliche Aussendungen dürfen sich Journalisten in der Regel verlassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Die Presse trifft nur die Pflicht zur Wahrhaftigkeit. Das objektive und ernstliche Bemühen um eine wahrheitsgemäße Darstellung schließt Verschulden aus. Für den Umfang journalistischer Prüfungspflicht kommt es immer wesentlich darauf an, wie zuverlässig der jeweilige Informant ist. Auf die Richtigkeit amtlicher Presseaussendungen müssen sich Journalisten in der Regel verlassen können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031856 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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