Muss ich zahlen, wenn meine Anzeige sich als falsch herausstellt?
günstig für Anzeiger betrifft Anzeiger, Beschuldigte, Behörden, Bürger
Wenn Sie jemanden anzeigen und sich der Vorwurf als objektiv unrichtig erweist, handeln Sie nur dann rechtswidrig, wenn Sie den Vorwurf gegen Ihr besseres Wissen erhoben haben. Voraussetzung ist, dass Ihr Vorbringen sachdienlich bleibt. Dasselbe gilt für Beschwerden bei einer vorgesetzten Behörde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
In einer Strafanzeige enthaltene, objektiv unrichtige Beschuldigungen sind, sofern sie den Rahmen eines sachdienlichen Vorbringens nicht überschreiten, nur dann rechtswidrig, wenn sie vom Anzeiger wider besseres Wissen erhoben wurden. Da jedermann das Recht zusteht, tatsächliche oder vermeintliche Pflichtwidrigkeit einer Behörde deren vorgesetzten Behörde anzuzeigen und von letzterer Abhilfe zu verlangen, haben auch für Aufsichtsbeschwerden die gleichen Grundsätze zu gelten wie für Behauptungen anlässlich der Erstattung von Strafanzeigen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0097183 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 1 Ob 97/24g, 25.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 110/21a, 22.12.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 64/16a, 24.06.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 86 · Beschlüsse
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