Wie wird gerechnet, wenn beide Eltern ihr Einkommen zusammenlegten?
günstig für Hinterbliebener betrifft Hinterbliebene, Witwen, Kinder, Ehepartner, Schädiger
Legten beide Elternteile ihr gesamtes Einkommen zusammen und wurde daraus der ganze Familienbedarf bestritten, wird der Entgang für jedes Familienmitglied gesondert ermittelt. Verglichen wird, wie Sie ohne das schädigende Ereignis stünden und wie Sie jetzt stehen. Maßgeblich ist der tatsächliche wirtschaftliche Nachteil jedes Hinterbliebenen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1980)
Zur Ermittlung des durch die Tötung des Vaters entgangenen Unterhalts der Hinterbliebenen in einer mehrköpfigen Familie, wenn beide Ehegatten ihre gesamten Arbeitseinkünfte vorbehaltslos zusammenlegten und hieraus der gesamte Familienbedarf einschließlich der Fixkosten und des Kinderunterhaltes bestritten wurde.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Getötete BäuerinOGH 2 Ob 92/82, 15.06.1982
- Die Ermittlung des Unterhaltsentganges ist regelmäßig auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Nachteil jedes Hinterbliebenen abzustellen, wobei - ausgehend von den tatsächlichen Verhältnissen vor dem schädigenden Ereignis - der fiktive schädigungsfreie Verlauf den Verhältnissen, die der schädigende Eingriff hervorgerufen hat, gegenüberzustellen ist.OGH 8 Ob 513/81, 11.02.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031964 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Ob 48/26m, 28.07.2026, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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