Zählt mein eigenes Einkommen mit, wenn ich damit schon beitrug?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Künftige Entwicklungen des Eigeneinkommens des hinterbliebenen Ehegatten sind, soweit möglich, bei der Bemessung im Rahmen einer Prognose zu berücksichtigen.OGH 2 Ob 175/08m, 04.09.2008
- Dies gilt auch dann, wenn vereinbarungsgemäß das Einkommen eines Ehegatten zur Deckung der Kosten des täglichen Lebensunterhaltes der Familie, jenes des anderen Ehegatten aber zur Schaffung gemeinsamen Vermögens verwendet wird.OGH 2 Ob 143/82, 31.05.1983
- Kein Abgehen von dieser Rechtsprechung zumal es nach der Vorschrift des § 91 ABGB in der seit 01.01.1976 bestehenden Fassung Sache der Ehegatten ist, ihre eheliche Lebensgemeinschaft, besonders die Haushaltsführung und die Erwerbstätigkeit, unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich zu gestalten.OGH 8 Ob 151/78, 11.10.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 2 Ob 48/26m, 28.07.2026, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Beim Ersatz für entgangenen Verdienst wird nicht nur der Nettobetrag ersetzt. Dazu kommen auch die davon zu entrichtenden Abzüge, also die Steuer und Beiträge dafür, dass Ihre Ansprüche aus der früheren, besser bezahlten Beschäftigung erhalten bleiben.
Ja. Wird wegen Ihrer Verletzung eine Ersatzkraft nötig, etwa eine Haushaltshilfe, wird dieser Aufwand wie Verdienstentgang behandelt. Der Anspruch besteht auch, wenn Sie keine Hilfskraft bezahlen, sondern die Einschränkung mit mehr Zeit und Mühe selbst ausgleichen. Gerechnet wird dann mit dem, was eine bezahlte Haushaltshilfe kosten würde.