Zum Inhalt springen

Muss ich eine Vertragsstrafe zahlen, wenn der Vertrag ungültig ist?

günstig für Schuldner betrifft Vertragsparteien, Schuldner, Gläubiger, Unternehmer
Nein. Die Vertragsstrafe hängt vom Hauptvertrag ab und setzt voraus, dass dieser gültig ist. Ist die Hauptverpflichtung nicht gültig zustande gekommen, schulden Sie auch die Strafe nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 21.11.2017 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Die Vertragsstrafe setzt als abhängige Verpflichtung eine gültige Hauptverbindlichkeit voraus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031995 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Vertragsstrafe ohne eingetretenen Schaden

Ja. Die Vertragsstrafe ist eine im Voraus festgelegte Pauschale für einen möglichen künftigen Schaden. Sie soll den schwierigen Nachweis des Schadens ersparen und den Vertrag bekräftigen. Deshalb ist sie von der Höhe des wirklich eingetretenen Schadens unabhängig und gebührt grundsätzlich auch dann, wenn gar kein Schaden entstanden ist.

günstig für Gläubiger Vertragsstrafe und Verschulden des Gehilfen

Nein. Ob Sie selbst gehandelt haben oder jemand, den Sie zur Erfüllung eingesetzt haben, bleibt bei der Herabsetzung einer Vertragsstrafe außer Betracht.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Vertragsstrafe ohne Schadensnachweis
Vertragsrecht · Vertragsstrafe und Verschulden
Vertragsrecht · Vertragsstrafe und Verschulden
Vertragsrecht · Übermäßigkeit einer Vertragsstrafe