Muss eine Vertragsstrafe auch ohne Schaden bezahlt werden?
betrifft Vertragsparteien, Unternehmer, Konsumenten, Auftraggeber, Auftragnehmer
Eine vereinbarte Vertragsstrafe ist unabhängig davon zu zahlen, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist. Die Gegenseite muss auch keinen Schaden nachweisen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (50 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Die Bezahlung der Konventionalstrafe ist vom Eintritt oder dem Nachweis eines Schadens nicht abhängig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Vertragsstrafe ist daher nicht mit einer Preisminderung gleichzusetzen, wenngleich sie allenfalls gegen das vertragliche Entgelt aufgerechnet werden kann.OGH 3 Ob 87/99m, 29.01.2001
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 160/94, 14.09.1994
- Sie verfällt also auch dann, wenn aus der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung überhaupt kein Schaden entstanden ist.OGH 4 Ob 604/89, 21.11.1989
- Daher auch grundsätzlich keine Rettungspflicht des Gläubigers (so schon JBl 1968,567).OGH 1 Ob 333/75, 14.01.1976
- StornogebührOGH 3 Ob 105/73, 19.06.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032103 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 50.
- OGH 2 Ob 66/26h, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 102/24m, 28.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 80/20b, 25.08.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 34/19m, 27.06.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 97/18g, 30.10.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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